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Neue Entgeltordnung für das Parken in der Sporthalle Wolfsgrube! Drucken

Zum 1.01.2021 tritt die neue Entgeltordnung für das Parken im Parkhaus der Sporthalle Wolfsgrube in Kraft.

Da die Einnahmen ab dem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig werden, erhöhen sich die Parkentgelte entsprechend. Eine Stunde parken kostet zukünftig 0,60 €, eine Tageskarte ab 10 Stunden 6,00 € sowie ein dauerhafter Parkplatz monatlich 48,00 €.

Für Sportvereine, welche die Sportstätte regelmäßig nutzen, wurde ein Sondertarif mit einer monatlichen Nutzungspauschale von 24,00 € eingerichtet.

 

Entsprechende Anträge sind an das Sachgebiet Sport zu richten. Das Formular steht hier zum Download bereit.

Bei Interesse an einem dauerhaften Parkplatz (Mindestmietdauer 1 Monat) wenden Sie sich bzgl. eines Mietvertrages an die Stadtverwaltung Suhl, Fr.-König-Str. 42, Büro des Oberbürgermeisters, Sachgebiet Sport, Zimmer 402. Telefonisch können Sie sich vorab gern unter 03681/74-2567 informieren.

 

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Parkhauses!


Montag bis Freitag 6.00 Uhr - 22.00 Uhr
Samstag 7.00 Uhr - 22.00 Uhr
Sonntag / Feiertag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr

 

Downloads

Entgeltordnung Parkhaus Wolfsgrube vom 07.12.2020

 

 
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