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Information für Geflügelhalter und zum Wildvogelmonitoring Drucken
Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine Krankheit unter Vögeln. Vogelgrippe-Epidemien kommen seit über 100 Jahren weltweit vor.

In Deutschland wird der Wildvogelbestand systematisch überwacht. Ausbrüche von Vogelgrippe in Hausgeflügelbeständen werden radikal bekämpft.


Wir bitten auch in diesem Jahr die Bevölkerung um Mithilfe beim Wildvogelmonitoring, um ein Auftreten der Vogelgrippe rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zum Schutz unserer Nutztierbestände ergreifen zu können.

Sollten Sie einen der in der Tabelle aufgeführten toten Wildvögel finden, melden Sie dies bitte telefonisch dem Veterinäramt (03681 / 742994) oder geben Sie den Fund, sicher verpackt in einem Plastikbeutel, direkt beim Veterinäramt in der Friedrich-König-Str. 5 ab.
Die Untersuchung ist bei anderen als den in der Tabelle stehenden Wildvögeln nicht sinnvoll, daher kann das Veterinärwesen KEINE SINGVÖGEL annehmen.
Folgende verendete Wildvogelarten werden auf Vogelgrippe untersucht:
Schwäne Enten Teichhühner Haubentaucher
Gänse Störche Schnepfenvögel Rallen (z.B. Blässhuhn)
Raubvögel Eulen Krähen Möwen


Jeder Geflügelhalter ist aufgerufen folgende Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt zu beachten, um seinen Bestand vor der Vogelgrippe zu schützen:
- Zugangsrestriktionen: Haltungen sollen nur durch autorisierte Personen betreten oder befahren werden können; der Besucherverkehr ist auf das unerlässliche Mindestmaß zu beschränken.
- Jeder Tierhalter und Besucher sollte vor Betreten des Stalles betriebseigene Schutzkleidung tragen. Die Kleidung muss vor dem Betreten eines anderen Stalles gewechselt werden.
- Arbeitsgeräte, welche in dem Bestand genutzt werden, sollten nicht in einem anderen Stall verbracht werden ohne vorher gründlich gereinigt und desinfiziert worden zu sein.
- Vor Tierkontakt ist eine hygienische Reinigung der Hände durchzuführen.
- Die Fütterung sollte nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben, stattfinden.
- Auslaufbereiche sollten unattraktiv für Wildvögel gestaltet (kein Oberflächenwasser) werden.
- Oberflächenwasser darf nicht zur Tränke der Vögel verwendet werden.
- Futter und Einstreu sollte effektiv vor Vogeleinflug und Verunreinigungen von Wildvögeln geschützt gelagert werden.
- Küchen- und Speiseabfälle (auch Eierschalen) dürfen nicht an Geflügel verfüttert werden.
- Gegebenenfalls sind Desinfektionsmatten an der Hofgrenze (Zufahrt, Tor) auszubringen.

Zur Früherkennung der Geflügelpest ist es notwendig, dass Geflügelhalter bei entsprechenden Erkrankungssymptomen unverzüglich den Tierarzt oder das Veterinäramt informieren.
Dies trifft insbesondere dann zu, wenn:
- erhebliche Tierverluste (≥ 3 Tiere bei einem Bestand bis 100Tiere),
- plötzlich erheblich verringerte Legeleistung (> 5%),
- plötzlich erheblich verringerte Gewichtszunahme festgestellt werden.

Sollte ein Geflügelhalter einen toten Wildvogel (siehe oben) auf dem Betriebsgelände oder dem Grundstück auffinden, so ist dies unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Geflügelhalter auf der Internetseite der Stadtverwaltung Suhl.

Nähere Informationen können Sie im Gesundheitsamt Sachgebiet Veterinärwesen, Friedrich-König-Str. 5, 98527 Suhl (im CCS) erfragen.


 
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