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Information zur Einführung der „Gelben Tonne“ in der Stadt Suhl Drucken
Ab voraussichtlich dem 01.01.2021 gibt es Änderungen bei der Entsorgung der Leichtverpackungen (LVP).
Die Bürger der Stadt Suhl werden gebeten, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.

Die Dienstleistung zur Einsammlung der „Gelben Säcke" wurde vom dualen System nach Ver-packungsgesetz im Frühjahr/Sommer 2020 ausgeschrieben und wird für die nächsten 3 Jahre neu vergeben. Zukünftig wird die Sammlung von LVP ausschließlich über gelbe Tonnen erfolgen. Die gelben Säcke fallen zu diesem Zeitpunkt größtenteils weg.


Wesentliche Änderungen bei der Entsorgung der Leichtverpackungen sind:

1. Die Entsorgung von LVP erfolgt in den Siedlungsgebieten und Ortsteilen ab dem 01.01.2021 grundstücksbezogen und wird über gelbe Tonnen mit Fassungsvolumen von 240 l und/oder 1100 l abgedeckt. Standplätze für die gelben Tonnen sind auf dem ei-genen Grundstück einzurichten.

2. Die Bereitstellung der gelben Tonnen zur Entsorgung erfolgt zu den im Abfuhrkalender bekanntgegebenen Terminen am gewohnten Bereitstellungsplatz für die Hausmüllentsorgung. Für Nebenstraßen und Straßenabschnitte, die nicht mit den Entsorgungsfahrzeugen ange-fahren werden können, sind hierfür die gleichen Stellplätze wie für Hausmüll als Bereitstellungsort der „gelben Tonne" bestimmt.

3. Die Grundstücke, die ihren Hausmüll in schwarzen Säcken bereitstellen, erhalten analog dazu gelbe Säcke ausgereicht. Die Ausgabe erfolgt gemeinsam mit den schwarzen Hausmüllsäcken.

4. Grundsätzlich erfolgt die Abholung der „gelben Tonne" im 14-tägigen Rhythmus.

5. Lediglich für die Wohngebiete in Plattenbauweise [Aue I-III, Döllberg, Ilmenauer Str., Lau-tenberg II (J.-Haydn-Str./G.-F.-Händel-Str.), Neuer Friedberg, Suhl-Nord und Stadt-Mitte] erfolgt eine grundstücksbezogene Entleerung der gelben Tonnen im wöchentlichen Rhythmus.

6. Für zeitweilig genutzte Grundstücke, z. B. Erholungsgärten, ist die Entsorgung der dort anfal-lenden Leichtverpackungen am Wohngrundstück vorzunehmen.

7. An öffentlichen Wertstoffplätzen sind keine gelben Säcke mehr bereitzustellen.

8. Sofern noch Restbestände von gelben Säcken genutzt werden, sind diese in die gelbe Ton-ne zu verbringen. Neben den Tonnen abgelegte Säcke oder LVP werden grundsätzlich nicht mit entsorgt.

9. Sperrige Leichtverpackungen können auf dem RC-Hof (Öffnungszeiten beachten) kosten-frei abgegeben werden. Es erfolgt keine Annahme von gelben Säcken.

10. Gewerbebetriebe und Handelseinrichtungen sind nicht berechtigt, die öffentliche Wert-stoffentsorgung, die für die privaten Haushalte der Stadt Suhl organisiert ist, zu nutzen. Sie können aber direkt mit dem Entsorgungsunternehmen eine regelmäßige Abholung vereinbaren.

Allgemeine Hinweise für die Entsorgung der Leichtverpackungen

A Die „gelben Wertstofftonnen" sind ausschließlich für Leichtverpackungen bestimmt. Darunter fallen:
• Verpackungen aus Metall
- Konserven- und Getränkedosen (nicht pfandpflichtige)
- Spraydosen (vollständig entleert)
- Verschlüsse
- Aluminiumschalen, -deckel, -folien
• Verpackungen aus Kunststoff
- Tüten, Einkaufsbeutel und Folien aus Kunststoff
- Flaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel
- Becher für Milchprodukte, Margarine usw.
• Verpackungsmaterial aus geschäumten Kunststoffen
- Schalen für Lebensmittel (Obst, Gemüse, Wurst- und Fleischverpackungen)
- andere geschäumte Verpackungen und Füllkörper in Transportverpackungen
- Formteile und Verpackungen aus Styropor
• Verpackungen aus Verbundstoffen
- Saft-, Wasser- und Milchkartons
- Vakuumverpackungen

B Alle anderen Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff oder Metall (z. B. Blumentöpfe, Regenwasserbehälter) sind keine Wertstoffe im Sinne des Verpackungsgesetzes und daher nicht über die „gelbe Tonne" zu entsorgen. „Gelbe Tonnen", die nicht nur mit Leichtverpackungen befüllt sind, werden vom Entsorgungsunternehmen nicht mitent-sorgt und bleiben am Stellplatz stehen. Der Eigentümer dieser Gegenstände ist verpflich-tet, diese Tonne wieder auf sein Grundstück zurückzunehmen und diese Abfälle einer sachgerechten Entsorgung, i. d. R. als Haus- oder Sperrmüll, zuzuführen.

C Für alle Anwohner der Stadt Suhl gilt, dass die Bereitstellung der „gelben Tonne" erst kurz vor der Abholung durch den Entsorgungsbetrieb erfolgen sollte. Frühestens der Abend zuvor bis 6:30 Uhr des festgelegten Entsorgungstages ist für die Bereitstellung zu nutzen. Die Verweildauer der „gelben Tonne" am Bereitstellungsplatz bis zur Abholung sollte so maximal 24 h betragen.

D Für die Sauberkeit an dem festgelegten Stellplatz ist der jeweilige Nutzer zuständig.

E Für die Sammlung der Leichtverpackungen sind nur die „gelben Tonnen" zu nutzen. Die Tonnen werden voraussichtlich im Dezember 2020 durch den Entsorger im Stadtgebiet verteilt.

Im neuen Abfuhrkalender Abfallentsorgung 2021 (Verteilung Ende 2020) werden der neue Entsorger und die festgelegten Entsorgungsgebiete und Termine bekanntgegeben.

Fragen zu diesen Veränderungen der Wertstoffentsorgung können Sie zu den Sprechzeiten an das Umwelt- und Bauaufsichtsamt, Herrn Ahland, Tel.: 74-2577 richten.


 
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