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Online-Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers |
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Seit
dem 01.10.2017 ist es möglich, kennzeichenpflichtige Fahrzeuge auf
dieselbe Halterin bzw. denselben Halter, im Rahmen der 2. Stufe i-Kfz
internetbasiert wieder in Betrieb zu nehmen.
Die
Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die neue
Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Stempelplakette(n) auf
Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen
inklusive des Gebührenbescheides an die antragstellende Person. Der
/ die Plakettenträger ist/sind durch den Halter bzw. die Halterin
auf dem Kennzeichenschild / auf den Kennzeichenschildern anzubringen.
Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der
Zulassungsbehörde bei.
Für den Fall, dass die Prüfung
des internetbasierten Antrages ergeben sollte, dass eine der
Zulassungsvoraussetzungen für die Wiederzulassung nicht erfüllt
ist, wird die antragstellende Person hierüber bereits am Bildschirm
informiert und kann diese ggf. korrigieren.
1.
Voraussetzungen:
-
die
antragstellende Person ist eine natürliche Person und verfügt über
ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer (für juristische Personen
ist die Online - Wiederzulassung vorerst nicht möglich)
-
Bezahlung
der Gebühr mittels ePayment-System (giropay
oder paydirekt)
-
die
antragstellende Person hat ihren Wohnsitz im selben
Zulassungsbezirk, in dem die Außerbetriebsetzung stattgefunden hat
-
das
Kennzeichen wurde im Zuge der Außerbetriebsetzung für den Fall der
Wiederzulassung reserviert, und die Reservierungsfrist ist zum
Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgelaufen
-
es
dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder
Gebührenrückstände bei der Stadt Suhl bestehen
-
Erforderliche
Unterlagen:
- liegt
eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) mit aufgebrachtem
Sicherheitscode vor, werden
folgende Daten für das Antragsverfahren benötigt:
-
das
bei der Außerbetriebsetzung reservierte Kennzeichen
-
die
Fahrzeug-Identifizierungsnummer des zuzulassenden Fahrzeugs (Feld E
der ZBI)
-
der
siebenstellige Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I,
welche nach dem 01.01.2015 ausgegeben und bei der
Außerbetriebsetzung freigelegt wurde
Die
Aktivierung der Online-Ausweisfunktion oder elektronischer
Identitätsnachweis (eID-Karte) ist notwendig
Zum
Einlesen des PA oder eAT wird ein externes Kartenlesegerät oder ein
Android Smartphone mit Version
ab 5.0 aufwärts und NFC-Schnittstelle
oder ein IPhone 7 aufwärts mit Version iOS 13.1 aufwärts sowie die
AusweisApp2 benötigt.
-
Nachweis
einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung mittels einer
siebenstelligen Versicherungsbestätigungsnummer (elektronische
Versicherungsbestätigung)
-
Nachweis
einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
-
internetbasierte
Erteilung eines SEPA-Mandats für die Einziehung der Kfz-Steuer
(eine
Steuerbefreiung / -vergünstigung nach §3a Abs. 1 oder 2 KraftStG
muss bei der Zollbehörde gesondert beantragt werden)
3.
Gebühren:
17,81
Euro
4.
Durchschnittliche
Bearbeitungszeit:
Nach
der abschließenden Bearbeitung des elektronischen Antrags erhalten
Sie einen Zulassungsbescheid. Frühestens drei Tage nach
Antragstellung gilt das Fahrzeug als zugelassen. Die Unterlagen
erhalten Sie mittels Zustellungsurkunden.
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