Online-Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers |
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Antragstellende Personen, dieses muss nicht zwingend der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin sein, können unter Nutzung der ab dem 01.01.2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode über das Online-Portal der Zulassungsbehörde Suhl den Antrag auf Außerbetriebsetzung, ohne persönliches Erscheinen, bei der Zulassungsbehörde stellen.
Die Kennzeichen können für 1 Jahr auf den Halter / die Halterin reserviert werden.
1. Voraussetzungen:
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System (giropay oder paydirekt)
- ab dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug
2. Erforderliche Unterlagen:
3. Gebühren:
6,30 Euro
4. Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit bei Ihrer Zulassungsbehörde kann ca. 2-3 Werktage dauern.
Falls Sie ein historisches Fahrzeug oder ein Elektrofahrzeug abmelden wollen, geben Sie bitte am Ende des Kennzeichens kein H bzw. E ein. Sie sind kein Teil des Kennzeichens.
Das Datum der Außerbetriebsetzung ist nicht das Antragsdatum, sondern die abschließende Bearbeitung in der Kfz-Zulassungsbehörde.
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