Änderung von Straßennamen
Bedingt durch die Eingliederung der Gemeinden Gehlberg
und Schmiedefeld am Rennsteig in die Stadt Suhl zum 01.01.2019 existieren
innerhalb der Stadt Suhl mehrfach gleiche Straßennamen. Gemäß § 5 Abs. 3
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind gleich lautende Bezeichnungen von
Straßen innerhalb derselben Gemeinde unzulässig. Daher wurden in der Sitzung
vom 15.05.2019 des Stadtrates der Stadt Suhl die in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführten Straßenumbenennungen beschlossen. Die Umsetzung der
Straßenumbenennungen erfolgt jedoch erst zum 01.08.2019.
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Straßenname alt
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Straßenname neu
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Gehlberg
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Am Bahnhof
Am Brand
Am Sportplatz
Bergstraße
Hauptstraße
Waldstraße, zwischen Schmücke-
straße und Am Achsenhag
Waldstraße, zwischen Bergstraße und Ritterstraße
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Geratalstraße
Zum Brand
Zum Sportplatz
Gehlberger Bergstraße
Gehlberger Hauptstraße
Am Achsenhag
Gehlberger Waldstraße
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Schmiedefeld am Rennsteig
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Ahornweg
Bahnhofstraße
Ilmenauer Straße
Kirchstraße
Schleusinger Straße
Schulstraße
Suhler Straße
Waldstraße
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Am Ahornweg
Fritz-Arno-Wagner-Straße
Alte Ilmenauer Straße
Kirchweg
Engertal
Straße
Guts-Muths-Straße
Suhler Chaussee
Am Wald
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Suhl
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Finsterbergstraße
Gartenstraße
Schmückestraße
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Zum Kirchenwäldchen
Kleine Gartenstraße
Oberlandstraße
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Vesser
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Siedlung
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Zur Siedlung
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Wichtshausen
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Bergstraße
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Berg
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Die Stadt Suhl wird im Ortsteil Gehlberg im Bereich
ehem. Straße Am Bahnhof und ehem. Waldstraße 3, 4 und 6 eine Neuvergabe der
Hausnummern durchführen. Hierzu ergehen an die Grundstückseigentümer gesondert
entsprechende Bescheide.
Austausch der Straßennamensschilder
Die Schilder mit den neuen Straßennamen werden bei den
Straßen, die umbenannt werden, zusätzlich zu den bisherigen Schildern
angebracht (außer an der Einmündung Hauptstraße / Ritterstraße / Schmückestraße
in Gehlberg).
Die alten Straßennamensschilder bleiben für eine
Übergangszeit von einem Jahr bestehen, werden jedoch so durchgestrichen, dass
sie lesbar bleiben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Grundstücke auch
aufgefunden werden, wenn nur der alte Straßenname bekannt ist.
Die neuen Straßennamensschilder werden durch den Eigenbetrieb
Kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen Suhl aufgestellt.
Änderungen auf dem Personalausweis
Die Änderung der Anschriften auf dem Ausweis infolge
der Straßenumbenennungen bzw. der neuen Postleitzahlen erfolgt durch die
Stadtverwaltung Suhl, Ordnungs- und Bürgeramt, Pass- und Einwohnerwesen,
Friedrich-König-Str. 42 zu folgenden Sprechzeiten:
Montag 08.00
Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag 08.00
Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00
Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00
Uhr bis 13.00 Uhr
1. Samstag
im Monat 09.00
Uhr bis 12.00 Uhr
Auch in den Verwaltungsstellen Schmiedefeld und
Gehlberg können die Personalausweise (jedoch keine Fahrzeugpapiere) zur Änderung
vorgelegt werden:
VWSt Schmiedefeld
Donnerstag 09.00
Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
VWSt Gehlberg
Dienstag 09.00
Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Vorlage der Ausweise soll bis zum 31. Dezember 2019 erfolgen. Die persönliche Vorsprache jedes
Ausweisinhabers ist nicht zwingend erforderlich. Ein Familienangehöriger oder ein
Beauftragter mit Vollmacht kann die Änderungen des Ausweises ebenso
veranlassen. Änderungen im Reisepass oder Kinderreisepass sind nicht notwendig.
Die Änderung des Personalausweises erfolgt
gebührenfrei.
Änderung von Fahrzeugdokumenten
Die Änderung der Fahrzeughalterdaten sind der
Kfz-Zulassungsbehörde der kreisfreien Stadt Suhl zum Zweck der Berichtigung des
Fahrzeugregisters unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) und des Personalausweises bis zum 31. Dezember 2019
mitzuteilen.
Die Berichtigung kann in der Kfz-Zulassungsbehörde, Friedrich-König-Straße
42 in 98527 Suhl zu denselben Öffnungszeiten wie im Pass- und Einwohnerwesen
unmittelbar nach der Änderung des Personalausweises vorgenommen werden.
Grundlage für die Änderung der Fahrzeugdokumente bildet der bereits geänderte
Personalausweis (alternativ der gültige Reisepass mit aktueller
Meldebescheinigung).
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist nicht
erforderlich.
Für die Berichtigung der Halterdaten im Zusammenhang mit der
Straßenumbenennung bzw. Postleitzahlenänderung verzichtet die kreisfreie Stadt
Suhl auf die Erhebung von Gebühren.
Änderung des Führerscheins
Bezüglich des Führerscheins ist im Zuge der
Straßenumbenennung bzw. Postleitzahlenänderung keine Änderung notwendig.
Benachrichtigung von Behörden, Institutionen etc.
Durch das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Suhl
werden aufgrund der Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die
Anschriftenänderung einzelne Behörden und öffentliche Stellen automatisiert
informiert.
Darüber hinaus hat die Stadt Suhl folgende Ämter und
Institutionen über die Änderung der Straßennamen (ohne personenbezogene Daten
mitzuteilen) informiert, um den von der Straßenumbenennung betroffenen Bürgern
möglichst viel an Verwaltungsaufwand abzunehmen:
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Rettungsdienstzweckverband
Südthüringen, Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Suhl (Feuerwehr),
Landespolizeiinspektion Suhl
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Amtsgericht
Suhl sowie Arnstadt
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Thüringer
Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Katasterbereich
Schmalkalden
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Deutsche
Post AG, LLS Brief & Paket GmbH Suhl
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Stadtwerke
Suhl/Zella-Mehlis GmbH, TEN Thüringer Energienetze GmbH
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Zweckverband
Wasser- und Abwasser Suhl „Mittlerer Rennsteig", Wasser- und
Abwasserzweckverband „Obere Gera"
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Thüringer
Landesamt für Finanzen
Alle nicht durch die Stadt Suhl benachrichtigten
Behörden und öffentlichen Stellen, private Stellen sowie individuelle
Vertragspartner wie beispielsweise Arbeitgeber, Schule, KITA, Banken,
Versicherungen sind zeitnah von den Betroffenen selbst über die Änderung der
Anschrift zu unterrichten. Kosten, die durch die Änderung der Anschriften
entstehen, können durch die Stadt Suhl leider nicht übernommen werden. Für die
notwendigen Maßnahmen, im Zusammenhang mit der Anschriftenänderung, bitten wir
die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
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