- Änderung der
Schulordnung für die Städtische Musikschule
„Alfred Wagner“ Suhl
vom:
07.05.2018
veröffentlicht
am: 30.06.2018
Die Stadt Suhl erlässt auf der Grundlage der §§ 2 Abs. 2, 14
Abs.1 sowie 18 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom
28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24.
April 2017 (GVBl. S. 91, S. 95) folgende Schulordnung:
Artikel 1
Änderung der Schulordnung für die
Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl
1. §
7 Absatz 1 wird ersetzt durch:
(1)
Abmeldungen sind schriftlich an die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl zu richten. Sie
sind nur bis zum 31. Mai des laufenden Schuljahres für das darauffolgende
Schuljahr möglich und müssen der Musikschule
bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen. In begründeten Einzelfällen kann der Leiter
der Städtischen Musikschule „Alfred
Wagner“ Suhl Abmeldungen auch während des Schuljahres und zu einem späteren
Zeitpunkt im laufenden Schuljahr zulassen. Auf schriftlichen Antrag kann den
Musikschülern ein Pausieren vom Musikschulunterricht für die Dauer von maximal
3 Monaten gewährt werden.
2. §
7 Absatz 2 wird ersetzt durch:
(2)
Durch die Städtische Musikschule
„Alfred Wagner“ Suhl kann bis zum 31. Mai des laufenden Schuljahres für das
darauffolgende Schuljahr das Unterrichtsverhältnis gekündigt werden, wenn die
Kündigung bis zu diesem Tag zugegangen ist. Die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl kann aus wichtigem
Grund das Unterrichtsverhältnis ausnahmsweise vorzeitig beenden oder
unterbrechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Vernachlässigung
des Unterrichts, ungebührlichem Verhalten des Schülers bzw. Nichtzahlung der
Unterrichtsentgelte. Bei minderjährigen Schülern sind die gesetzlichen
Vertreter hierüber entsprechend zu informieren.
3.
§ 9 Absatz 2 wird wie folgt neu formuliert:
Instrumental-
und Vokalfächer sind: Sologesang, alle Tasteninstrumente,
Streichinstrumente,
Holz- und Blechblasinstrumente, Zupfinstrumente, Akkordeon und
Schlagzeug.
4.
§ 17 wird wie folgt neu gefasst:
Die Schüler
der Städtischen Musikschule „Alfred
Wagner“ Suhl sind auf dem Gelände/Grundstück und in dem Gebäude der Musikschule gegen Unfälle im Rahmen der geltenden
Versicherungsbedingungen versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich
auch auf Veranstaltungen außerhalb der Musikschule,
sofern sie unter der Leitung der Musikschule
oder von ihr beauftragten Personen stattfinden. Versicherungsschutz besteht
auch auf dem Weg von und zur Musikschule oder von und zu Veranstaltungen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Schulordnung
für die Städtische Musikschule
„Alfred Wagner“ Suhl tritt am 01.08.2018 in Kraft.
Suhl, den 07.05.2018
Dr. Jens Triebel
Oberbürgermeister
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