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Amtliche Bekanntmachung 1. Änderung der Schulordnung für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Drucken
  1. Änderung der Schulordnung für die Städtische Musikschule

„Alfred Wagner“ Suhl

 

vom: 07.05.2018

veröffentlicht am: 30.06.2018

 

Die Stadt Suhl erlässt auf der Grundlage der §§ 2 Abs. 2, 14 Abs.1 sowie 18 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, S. 95) folgende Schulordnung:

 

Artikel 1

Änderung der Schulordnung für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl

 

1.      § 7 Absatz 1 wird ersetzt durch:


(1)   Abmeldungen sind schriftlich an die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl zu richten. Sie sind nur bis zum 31. Mai des laufenden Schuljahres für das darauffolgende Schuljahr möglich und müssen der Musikschule bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen. In begründeten Einzelfällen kann der Leiter der Städtischen Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl Abmeldungen auch während des Schuljahres und zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Schuljahr zulassen. Auf schriftlichen Antrag kann den Musikschülern ein Pausieren vom Musikschulunterricht für die Dauer von maximal 3 Monaten gewährt werden.


2.      § 7 Absatz 2 wird ersetzt durch:

 

(2)   Durch die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl kann bis zum 31. Mai des laufenden Schuljahres für das darauffolgende Schuljahr das Unterrichtsverhältnis gekündigt werden, wenn die Kündigung bis zu diesem Tag zugegangen ist. Die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl kann aus wichtigem Grund das Unterrichtsverhältnis ausnahmsweise vorzeitig beenden oder unterbrechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Vernachlässigung des Unterrichts, ungebührlichem Verhalten des Schülers bzw. Nichtzahlung der Unterrichtsentgelte. Bei minderjährigen Schülern sind die gesetzlichen Vertreter hierüber entsprechend zu informieren.

 

3.      § 9 Absatz 2 wird wie folgt neu formuliert:

 

Instrumental- und Vokalfächer sind: Sologesang, alle Tasteninstrumente,

Streichinstrumente, Holz- und Blechblasinstrumente, Zupfinstrumente, Akkordeon und

Schlagzeug.

 

 

4.      § 17 wird wie folgt neu gefasst:

 

Die Schüler der Städtischen Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl sind auf dem Gelände/Grundstück und in dem Gebäude der Musikschule gegen Unfälle im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Veranstaltungen außerhalb der Musikschule, sofern sie unter der Leitung der Musikschule oder von ihr beauftragten Personen stattfinden. Versicherungsschutz besteht auch auf dem Weg von und zur  Musikschule oder von und zu Veranstaltungen.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 1. Änderung der Schulordnung für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl tritt am 01.08.2018 in Kraft.

 

Suhl, den 07.05.2018

 

 

Dr. Jens Triebel

Oberbürgermeister

 

 

 

 
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