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KFZ-Zulassungsbehörde / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen Drucken

Ordnungs- und Bürgeramt
KFZ-Zulassungsbehörde


Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder


Fahrzeuge, welche ab 01.01.2015 zugelassen bzw. umgeschrieben wurden (mit neuen Kennzeichen und neuer Zulassungsbescheinigung Teil I), können auch online außerbetrieb gesetzt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Startseite unter suhltrifft.de > Bereich Bürgerservice, Politik und Verwaltung.

 

Ansprechpartner:

Tel.  03681 74-2779

Fax: 03681 74-2788

Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42 
98527 Suhl

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
1. Samstag
im Monat:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Mo.: 8:00 - 13:00 Uhr
Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
Do.: 8:00 - 18:00 Uhr
Fr.:  8:00 - 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat:
9:00-12:00 Uhr (nur Bürgeramt)

blinkender roter Kreis  Termine für Melde-behörde, Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde sind über unsere Online-Terminbuchung zu vereinbaren!

Bitte hier klicken! Button zur Weiterleitung zur online-terminbuchung

 

blinkender roter Kreis   Für alle anderen Ämter ist eine telefonische Terminvereinbarung weiterhin erforderlich!

Hier finden Sie die Telefonnummern der Ämter der Stadt Suhl.

Infos zur KFZ-Zulassung

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