KFZ-Zulassungsbehörde / Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen |
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Ordnungs- und Bürgeramt
KFZ-Zulassungsbehörde
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Fahrzeuge, welche ab 01.01.2015 zugelassen bzw. umgeschrieben wurden (mit neuen Kennzeichen und neuer Zulassungsbescheinigung Teil I), können auch online außerbetrieb gesetzt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Startseite unter suhltrifft.de > Bereich Bürgerservice, Politik und Verwaltung.
Ansprechpartner:
Tel. 03681 74-2779
Fax: 03681 74-2788
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
1. Samstag
im Monat: |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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