KFZ-Zulassungsbehörde / Ausfuhrkennzeichen - Zollkennzeichen (Internationale Zulassung) |
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Ordnungs- und Bürgeramt
KFZ-Zulassungsbehörde
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (erkennbare Anschrift)
- Gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Vollmacht für Beauftragte
- SEPA – Lastschriftmandat (vom Kontoinhaber unterschrieben)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- Gültiger Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung (mind. noch 4 Wochen gültig) oder gültiger HU-Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kaufvertrag
- Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für Bürger mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Die Vordrucke für die Vollmacht, die Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten und das SEPA- Lastschriftmandat finden Sie entweder im Internet unter suhltrifft.de – Formulare – Formulare Ordn.-u. Bürgeramt: Einw./Zulassungswesen, oder direkt am Schalter der Einwohnermelde- und Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner:
Tel. 03681 74-2779
Fax: 03681 74-2788
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
1. Samstag
im Monat: |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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