KFZ-Zulassungsbehörde / Kurzzeit – Kennzeichen |
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Ordnungs- und Bürgeramt
KFZ-Zulassungsbehörde
(Möglich für Einwohner der Stadt Suhl oder Auswärtige mit Kaufvertrag von Suhl)
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Kopie ist ausreichend)
- Gültiger Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung (HU) oder gültiger HU-Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kopie ist ausreichend)
- Vollmacht für Beauftragte
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für Bürger mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Den Vordruck für die Vollmacht und die Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten finden Sie entweder im Internet unter suhltrifft.de – Formulare – Formulare Ordn.-u. Bürgeramt: Einw./Zulassungswesen, oder direkt am Schalter der Einwohnermelde- und Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner:
03681 74-2779
Fax: 03681 74-2788
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
1. Samstag
im Monat: |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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