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Änderung der Miete im Internat Lautenberg Drucken

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.1.2018 wurde die Organisation der Versorgung im Internat Lautenberg geändert.

Die Hausordnung einschließlich Gebührenordnung wurde geändert und bestätigt.
pdf Hausordnung-23-01-2018 384.36 Kb

Auszüge aus der Haus- und Gebührenordnung:

„Das Internat dient der Unterbringung von vorrangig minderjährigen Auszubildenden bzw. Schülern des SBBZ und bei vorhandener Kapazität für Auszubildende und Schüler, die in Suhl eine andere Schule oder Ausbildungseinrichtung besuchen.

Das Internat bietet den Jugendlichen von So. bis Fr. Unterkunft inklusive Frühstück (Selbstverpflegung ist auf Grund der derzeitigen Bedingungen nicht möglich)….

Die Nutzung des Internates wird durch einen Mietvertrag zwischen dem Mieter (im Falle Minderjähriger mit dem gesetzlichen Vertreter) und der Stadt Suhl, in diesem Fall vertreten durch die Internatsleiterin geregelt…..“


Für Schüler welche im Bezug von Ausbildungshilfen sind, Bafög oder BAB, wird empfohlen diese Änderung der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Das Internat ist ab 13.00 Uhr unter 03681/ 3512947 oder unter

Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können   zu erreichen.

Telefon Stadtverwaltung Suhl:

Jugend und Schulverwaltungsamt/Sport
03681 / 742536      oder
03681 / 742557

 
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