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Werbeanlagen Drucken

Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Sachgebiet Bauaufsicht
Werbeanlagen

Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Bilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.

 

Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind Werbeanlagen unzulässig. In Kleinsiedlungsgebieten, Dorfgebieten und Wohngebieten sind Werbeanlagen nur zulässig an der Stätte der Leistung, sowie Anlagen für amtliche Mitteilungen und zur Unterrichtung der Bevölkerung über kirchliche, kulturelle, politische, sportliche und ähnliche Veranstaltungen. Die jeweils freie Fläche dieser Anlagen darf auch für andere Werbung verwendet werden.

 

Baurechtlich verfahrensfrei sind folgende Werbeanlagen, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage:

a) Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m², außer im Außenbereich,

b) Warenautomaten,

c) Werbeanlagen, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich,

d) Schilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sie vor Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind,

e) Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten mit einer Höhe bis zu 10 m;

 

Unabhängig davon ist regelmäßig zu prüfen, inwieweit und ob die Festsetzungen der Werbeanlagensatzung der Stadt Suhl zutreffend sein könnten.

 

Ansprechpartner:

(0 36 81) 74 26 70 

 

 

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich  

 
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Mo.: 8:00 - 13:00 Uhr
Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
Do.: 8:00 - 18:00 Uhr
Fr.:  8:00 - 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat:
9:00-12:00 Uhr (nur Bürgeramt)

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Bitte hier klicken! Button zur Weiterleitung zur online-terminbuchung

 

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