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Gaststätteneröffnung Drucken

Ordnungs- und Bürgeramt
Gewerbeangelegenheiten


Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Thüringer Gaststättengesetzes

vom 9. Oktober 2008, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom Juni 2012 (GVBl. S. 153).

Was ist vor der Eröffnung zu beachten?

 

  • Vier  Wochen vor Eröffnung ist eine Anzeige an die zuständige Gewerbebehörde zu richten.
  • Die Art der angebotenen Speisen und Getränke ist anzuzeigen.
  • Das Führungszeugnis ist bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen.
  • Die Auskunft aus dem  Gewerbezentralregister ist bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen.
  • Ausnahme: Werden ausschließlich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder alkoholfreie Getränke aus dem Automaten angeboten, ist die Vorlage des  Führungszeugnisses und des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister nicht erforderlich.


HINWEIS:

Für die Einholung eventueller weiterer Genehmigungen, die zum Betrieb einer Gaststätte erforderlich sind, nehmen Sie möglichst im Vorfeld der Eröffnung des Betriebes Kontakt zu den zuständigen Fachbehörden (wie Bauaufsichtsbehörde, Lebensmittelüberwachungsbehörde, Immissionsschutzbehörde, Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz sowie Gemeindeverwaltung und den für den Standort zuständigen Wasser- und Abwasser-zweckverband) auf.

   

 Welche Ämter müssen informiert werden?

Ordnungs- und Bürgeramt,  Sachgebiet Gewerbe 

 03681 74-2969

Umwelt- und Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Bauaufsicht         

 03681 74-2432

Gesundheitsamt, Lebensmittelüberwachung                   

 03681 74-2991

 

  Sperrzeiten in Gaststätten:

 Art des Gewerbes
 Sperrzeiten

 
 Gaststätten

 
 entfallen
 
  Spielhallen und ähnliche Gewerbe nach § 33i GewO     
 
 01:00 Uhr – 06:00 Uhr

  Veranstaltungen im Freien, Festzelt und
  Veranstaltungen nach § 60a GewO

 22:00 Uhr – 06:00 Uhr

  Theater- oder Filmaufführungen im Freien

  oder Festzelt

 24:00 Uhr – 06:00 Uhr

 

  Biergärten, Wirtschaftsgärten und von Gaststätten

  benutzte Freiflächen und Festzelte

  01:00 Uhr – 06:00 Uhr

Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42 
98527 Suhl


Öffnungszeiten:

Montag:

08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch:

Schließtag

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich.


 
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Mo.: 8:00 - 13:00 Uhr
Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
Do.: 8:00 - 18:00 Uhr
Fr.:  8:00 - 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat:
9:00-12:00 Uhr (nur Bürgeramt)

blinkender roter Kreis  Termine für Melde-behörde, Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde sind über unsere Online-Terminbuchung zu vereinbaren!

Bitte hier klicken! Button zur Weiterleitung zur online-terminbuchung

 

blinkender roter Kreis   Für alle anderen Ämter ist eine telefonische Terminvereinbarung weiterhin erforderlich!

Hier finden Sie die Telefonnummern der Ämter der Stadt Suhl.

Infos zur KFZ-Zulassung

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