Ummeldung Einwohnermelde- und Passbehörde |
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Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde
Ummeldung
- Sie ziehen innerhalb von Suhl um
- Sie benötigen:
- Personalausweis und/oder Reisepass/Kinderpass
- ggf. Geburts-, Eheurkunde oder Familienstammbuch
- Vordruck „Ummeldung bei der Meldebehörde“
- Wohnungsgeberbescheinigung
Innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde ummelden.
Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie bei der Meldebehörde oder als Download aus unserem Formularbereich. Die Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter (schriftliche Vollmacht) mit allen aufgeführten Unterlagen vorzunehmen (bei zugelassenen Fahrzeugen siehe auch "Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges").
Ansprechpartner:
03681 74-2300
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
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Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 - 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 - 13:00 Uhr |
jeden 1.Samstag
im Monat: |
09:00 - 12:00 Uhr |
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