Seit 1. Januar 2019 ist ein neuer Mietspiegel für die Stadt Suhl in Kraft. Er wurde auf Grundlage des zuletzt 2015 aktualisierten Mietspiegels für Suhl von der Arbeitsgruppe „Mietspiegel" aktualisiert und von allen Mitwirkenden im Dezember 2018 einstimmig bis Ende 2020 für verbindlich erklärt.
Der Mietspiegel findet seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (in der jeweils geltenden Fassung). Er ist kein qualifizierter Mietspiegel nach § 558 d Abs.1 BGB, sondern stellt nach § 558c Abs.1 BGB eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar. Der Mietspiegel soll überhöhte Mieten verhindern, aber auch dem Vermieter ermöglichen, berechtigte Mieterhöhungen ohne gerichtliche Auseinandersetzungen durchzusetzen. Ebenso ist er als Anhaltspunkt und Rahmen für Neuvertragsabschlüsse bestens geeignet. Der Mietspiegel wurde entsprechend der in § 558 Abs.2 BGB definierten Kriterien Art, Größe, Ausstattung Beschaffenheit und Lage strukturiert, die Kriterien Ausstattung und Beschaffenheit wurden hierbei zusammengefasst und führen zu entsprechenden Differenzierungen innerhalb der jeweiligen Mietpreisspannen.
Im Mietspiegel wird die Spanne der ortsüblichen Miete für Wohnungen dargestellt, die keiner Preis-bindung unterliegen. Er soll damit als Orientierung für die Einordnung von Neuvertragsmieten, ins-besondere zur Bewertung der üblichen Entgelte nach § 5 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz, und für Mieterhöhungen dienen.
Weitere Erläuterungen, u.a. zum Geltungsbereich des Mitspiegels, sind im Textteil zu finden. Den Mietspiegel (Textteil und Tabelle) können sie hier als PDF-Datei herunterladen:
Mietspiegel ab 01.01.2019
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