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Hilfen für Schwangere mit Anonymitätswunsch und vertrauliche Geburt Drucken
vertraulichegeburt

Am 1. Mai 2014 ist das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft getreten. Damit erhalten Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet. Damit soll verhindert werden, dass Schwangere, die sich in einer verzweifelten Lage sehen, ihr Kind heimlich gebären oder möglicherweise sogar aussetzen oder töten.

Hilfetelefon: Das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden erreichbare Hilfetelefon  "Schwangere in Not" (Nummer: 0800 40 40 020) ist eine erste Anlaufstelle, die bei Bedarf auch eine fremdsprachige Beratung anbietet.

  

Regelung zur vertraulichen Geburt

Für die Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, bietet das neue Gesetz die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Das neue Angebot ermöglicht eine geschützte und medizinisch betreute Entbindung und garantiert Müttern 16 Jahre lang die Anonymität. Die Beraterinnen begleiten die Frauen im Fall einer vertraulichen Geburt auch nach der Geburt, um ihnen bei der Lösung von Konflikten zur Seite zu stehen und ihnen Möglichkeiten zur Rücknahme des Kindes aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die betroffenen Kinder können dann ab dem 16. Lebensjahr ihre Herkunft erfragen.

Ausführliche Informationen dazu gibt es online unter https://www.geburt-vertraulich.de/home.html .  

 

 Seit dem 1. Oktober 2014 können sich Schwangere zudem anonym online beraten lassen.

 

 

Ihr Ansprechpartner in der Stadt Suhl:
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Friedrich- König-Str. 34
98527 Suhl
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Tel. 03681/ 31360

Fax. 03681/31361

 
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