Am 1. Mai 2014
ist das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der
vertraulichen Geburt" in Kraft getreten. Damit erhalten Schwangere die
Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder
bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der
Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerschaftsberatungsstellen beraten,
betreut und begleitet. Damit soll verhindert werden, dass Schwangere, die sich
in einer verzweifelten Lage sehen, ihr Kind heimlich gebären oder
möglicherweise sogar aussetzen oder töten.
Hilfetelefon: Das kostenlose,
barrierefreie und 24 Stunden erreichbare Hilfetelefon "Schwangere in
Not" (Nummer: 0800 40 40 020) ist eine erste Anlaufstelle, die bei Bedarf
auch eine fremdsprachige Beratung
anbietet.
Regelung zur vertraulichen
Geburt
Für die Frauen, die ihre
Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung
weiter verheimlichen wollen, bietet das neue Gesetz die Möglichkeit der
vertraulichen Geburt. Das neue Angebot
ermöglicht eine geschützte und medizinisch betreute Entbindung und garantiert
Müttern 16 Jahre lang die Anonymität. Die Beraterinnen begleiten die Frauen im
Fall einer vertraulichen Geburt auch nach der Geburt, um ihnen bei der Lösung
von Konflikten zur Seite zu stehen und ihnen Möglichkeiten zur Rücknahme des
Kindes aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes,
wird es zur Adoption freigegeben. Die betroffenen Kinder können dann ab dem 16.
Lebensjahr ihre Herkunft erfragen.
Ausführliche Informationen dazu gibt es online unter https://www.geburt-vertraulich.de/home.html .
Seit dem 1. Oktober 2014 können sich Schwangere zudem
anonym online beraten lassen.
Ihr Ansprechpartner in der Stadt Suhl:
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Friedrich- König-Str. 34
98527 Suhl
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Tel. 03681/ 31360
Fax. 03681/31361
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