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Veterinärwesen - Mitteilung an die Jagdausübungsberechtigten Drucken

Das Veterinärwesen dankt den Jagdausübungsberechtigten der Stadt Suhl für Ihre Mitarbeit bei der Überwachung der Tierseuchensituation des heimischen Wildbestandes. Auch in 2013 waren wir von klassischen Tierseuchen wie Schweinepest, Tollwut, Geflügelpest und Aujeszkysche Krankheit (AK) verschont geblieben.

Wie bereits in den vergangenen Jahren werden ab sofort alle kranken, verhaltensgestörten oder anderweitig auffälligen erlegten sowie verendeten aufgefundenen

  • Füchse, Waschbären, marderartige Wildtiere (jeweils 1 Tier pro Halbjahr), (Fuchs für 1. Halbjahr bereits erfüllt!)
  • Dachse (2 Stück zur Jagdzeit im 2. Halbjahr, im 1. Halbjahr verendete oder Hegeabschüsse), - Marderhunde (so viele wie möglich) und
  • Fledermäuse zur Untersuchung auf Tollwut entgegengenommen.

Da die Schweinepest immer näher an Deutschland heran rückt ist es in diesem Jahr umso wichtiger, die Schwarzwildpopulation zu überwachen. Erstmalig, kann für abgegebene Blutproben (5 Proben) bis zu einem gewissen gedeckelten Betrag eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die vom Schwarzwild genommenen Blutproben werden zeitgleich auf das Vorliegen der Aujeszkyschen Krankheit (AK) untersucht.

Darüber hinaus soll frisch verendetes, durch Unfall getötetes oder krank erlegtes Schwarzwild (3 Tierkörper mit Organen) zur Untersuchung auf Tollwut, Schweinepest und AK eingesandt werden. Ersatzweise ist auch eine Einsendung des Hauptes mit Gehirn, Knochenmark oder Organproben möglich.

Das Monitoring zur Blauzungenkrankheit wird fortgeführt. Hierzu sind 30 Blutproben von erlegten Wildwiederkäuern zur Untersuchung einzusenden.

Auch das Wildvogelmonitoring wird fortgesetzt. Hierzu sind 4 ganze Tierkörper abzugeben. Es erfolgt im Labor des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz eine Untersuchung auf das Vorliegen der Geflügelpest.

Besonderes Augenmerk wird auf die Probenahme und Untersuchung von Unfallwild und von Tierkörpern mit bedenklichen Merkmalen gelegt. Die Einsendung von Wildtieren mit Auffälligkeiten ist auch über das Probensoll hinaus wünschenswert.

Alle Proben müssen gekühlt gelagert und transportiert werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Proben sicher verpackt sind.

Bis zu einem gedeckelten Betrag kann eine Aufwandsentschädigung für entnommene Proben geleistet werden. Hiermit sind alle Jagdausübungsberechtigten aufgerufen, sich an dem Monitoring zu beteiligen. Es besteht dazu u.a. eine Verpflichtung nach § 3a Tollwutverordnung.

Blutröhrchen, geeignetes Verpackungsmaterial sowie Informationsmaterial erhalten Sie im Gesundheitsamt, Abteilung Veterinärwesen, Friedrich-König-Str. 5, 98527 Suhl (im CCS). Dort ist auch nach telefonischer Anmeldung unter 03681/ 742994 Montag bis Freitag die Probenabgabe möglich.

Die Bestimmungen des Jagd- und Naturschutzes sind zu beachten.

  

 

 
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