Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde
Vorläufiger Reisepass
Sie benötigen:
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
- Ihren Kinderausweis/Kinderreisepass oder
- Ihren Personalausweis
- Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Eheurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (farbig oder schwarz-weiß) Größe: 45x35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme.
Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn der/die Passbewerber/in glaubhaft macht, dass er/sie den Reisepass kurzfristig benötigt und die Ausstellung eines Express eReisepasses (Europasses) nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass wird befristet nur für die aktuelle Reise ausgestellt.
Die Gültigkeit beträgt max. ein Jahr.
Gebühr: 26,00 €
Ansprechpartner:
03681 74-2300
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
1. Samstag
im Monat: |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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