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Verpflichtungserklärung Drucken
Sozialamt
Ausländerbehörde

Verpflichtungserklärung

  • Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist Voraussetzung für eine Einladung ausländischer Bürger zum touristischen Aufenthalt in Deutschland
  • Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden.

  • Für diesen Antrag wird benötigt:
    • Angaben zu Ihrem Gast
    • Ihr Personalausweis oder Reisepass
    • 29,00 € Gebühren
    • Nachweis über Abschluss eines Krankenversicherungsschutzes für Ihren Gast
    • Hinterlegung einer Kaution / Bankbürgschaft / Sperrung eines Sparbuches in der Höhe von 1.500 € pro Person bzw. ausreichende nachgewiesene Bonität

Allgemeines

Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.B. Arztbesuch, Medikamente usw.). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einen gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Die vorliegende Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten (z.B. Flugticket) der eingeladenen Ausländer/in.

Ansprechpartner:
(03681) 74 29 08
(03681) 74 29 09

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
jeden 1. Samstag
im Monat:
09:00 - 12:00 Uhr

 
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Mo.: 8:00 - 13:00 Uhr
Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
Do.: 8:00 - 18:00 Uhr
Fr.:  8:00 - 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat:
9:00-12:00 Uhr (nur Bürgeramt)

blinkender roter Kreis  Termine für Melde-behörde, Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde sind über unsere Online-Terminbuchung zu vereinbaren!

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