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Untersuchungsberechtigungsschein Drucken
Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einmalig einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Erst- bzw. Nachuntersuchung.

Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Pass
  • einen Ausbildungsvertrag oder eine schriftliche Aufforderung zur Nachuntersuchung für den Nachuntersuchungsschein.

Ansprechpartner:
03681 74-2300
03681 74-2784

Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42 
98527 Suhl  

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
1. Samstag
im Monat:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
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