Jugend- und Schulverwaltungsamt / Sport
SG Familienförderung/Leistung
Vollzug des Unterhaltvorschussgesetzes
Kommen Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht oder nicht in ausreichender Höhe nach, hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Möglichkeit, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Ansprechpartner:
Nach Nachname des Kindes:
A - G :
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03681 74-2495 |
H - La :
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03681 74-2532 |
Lb - Sa :
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03681 74-2562
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Sb - Z :
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03681 74-2503
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Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich.
Hinweis zum digitalen Angebot "Unterhaltsvorschuss Online" -
(Schnell-Check, Antrag stellen, Jährliche Überprüfung)
zu finden unter: https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/
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