Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Sachgebiet Bauaufsicht
Baugenehmigungsverfahren
Bei der Errichtung von Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu
erwarten ist, müssen geeignete Stellplätze oder Garagen hergestellt werden,
wenn und soweit insbesondere unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse
und des öffentlichen Personenverkehrs zu erwarten ist, dass der Zu- und
Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug erfolgt (notwendige Stellplätze und Garagen).
Bei Änderungen oder Nutzungsänderungen ist nur der Mehrbedarf zu decken.
Die Stellplätze und Garagen sind auf dem Baugrundstück oder in
zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück, dessen Benutzung
für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert wird, herzustellen.
Die Stellplätze können mit Einverständnis der Gemeinde durch Zahlung
eines Geldbetrags abgelöst werden. Die Höhe des Geldbetrags je Stellplatz ist
durch Satzung festgelegt.
Ansprechpartner:
(0 36 81) 74 24 32
(0 36 81) 74 26 57
(0 36 81) 74 26 70
(0 36 81) 74 24 31
(0 36 81) 74 24 23
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
|