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Stellplatzablösebescheide Drucken

Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Sachgebiet Bauaufsicht

Baugenehmigungsverfahren

Bei der Errichtung von Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, müssen geeignete Stellplätze oder Garagen hergestellt werden, wenn und soweit insbesondere unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse und des öffentlichen Personenverkehrs zu erwarten ist, dass der Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug erfolgt (notwendige Stellplätze und Garagen). 

Bei Änderungen oder Nutzungsänderungen ist nur der Mehrbedarf zu decken.  

Die Stellplätze und Garagen sind auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert wird, herzustellen. 

Die Stellplätze können mit Einverständnis der Gemeinde durch Zahlung eines Geldbetrags abgelöst werden. Die Höhe des Geldbetrags je Stellplatz ist durch Satzung festgelegt.

 

Ansprechpartner:
(0 36 81) 74 24 32
(0 36 81) 74 26 57

(0 36 81) 74 26 70
(0 36 81) 74 24 31
(0 36 81) 74 24 23

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
 
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