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Pflegschaften Drucken
Jugend- und Schulverwaltungsamt
SG Familienförderung / Leistung

Führen von Amtsvormundschaften und -pflegschaften

In Fällen (§§ 1666 ff. BGB), in denen den Sorgeberechtigten das Sorgerecht voll oder in Teilen entzogen wird oder wenn der Sorgeberechtigte an der Ausübung der Rechte und Pflichten verhindert ist und kein Einzelvormund zur Verfügung steht, tritt Amtsvormundschaft bzw. Pflegschaft ein. In diesen Fällen hat das Jugendamt an Stelle der Eltern die Personen- und Vermögenssorge abzusichern.

Ansprechpartner: (0 36 81) 74 25 30

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
 
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