Jugend- und Schulverwaltungsamt
SG Sozialer Dienst
Pflegekinderwesen
Bei Bedarf einer Fremdunterbringung eines Kindes ist besonders im Kleinkinderbereich die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie gemäß § 33 KJHG der Heimerziehung vorzuziehen. Es sind geeignete Pflegefamilien zu finden. Während der Pflegezeit werden Pflegeeltern und -kinder vom Jugendamt betreut.
Ansprechpartner: (0 36 81) 74 25 35
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
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