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Kinderreisepass |
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Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde
Kinderreisepass
Der Kinderpass hat eine Gültigkeit von 1 Jahr und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr verlängert werden.
Sie benötigen:
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (wird vom Geburtsstandesamt ausgestellt)
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild Größe: 45 x 35 mm, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme (bei Säuglingen und Kleinkindern sind aus altersbedingten Gründen Abweichungen zulässig)
- Gebühr: 13,00 €.
Den Antrag müssen die Sorgeberechtigten – Mutter und Vater - oder der Vormund unterschreiben. Im Falle des alleinigen Sorgerechts muss die Negativbescheinigung (erhalten Sie beim Jugendamt) vorgelegt werden.
Ist die Ehe geschieden und haben beide Elternteile das Sorgerecht, müssen beide Sorgeberechtigten die Zustimmung zur Passerteilung geben oder, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wird der Sorgerechtsbeschluss bzw. der Beschluss über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und bei Bestehen einer Vormundschaft die Bestellungsurkunde benötigt.
Wenden Sie sich gegebenenfalls an das Amtsgericht/Vormundschaften.
Hinweis: Bei der Antragstellung muss das Kind mitgebracht werden.
Ansprechpartner:
03681 74-2300
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
1. Samstag
im Monat: |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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