Jugend- und Schulverwaltungsamt
Sachgebiet Familienförderung/Leistung
Vollzug des Bundeselterngeldgesetzes bzw. des Thür. Landeserziehungsgeldgesetzes
Das Jugendamt ist die Erziehungsgeldstelle für die Stadt Suhl. Auf Antrag der sorgeberechtigten Eltern kann bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen Bundeselterngeld bzw. Thür. Landeserziehungsgeld gezahlt werden.
Ansprechpartner: (0 36 81) 74 26 35
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
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