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Erziehungsgeld Drucken
Jugend- und Schulverwaltungsamt
Sachgebiet Familienförderung/Leistung 

Vollzug des Bundeselterngeldgesetzes bzw. des Thür. Landeserziehungsgeldgesetzes

Das Jugendamt ist die Erziehungsgeldstelle für die Stadt Suhl. Auf Antrag der sorgeberechtigten Eltern kann bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen Bundeselterngeld bzw. Thür. Landeserziehungsgeld gezahlt werden.

Ansprechpartner: (0 36 81) 74 26 35

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
 
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