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Einbürgerung Drucken
Sozialamt
SG Sonstige soziale Aufgaben/ Staatsangehörigkeitsbehörde

Antrag auf Einbürgerung

Es gibt 2 Arten der Einbürgerung (wobei grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit abgegeben werden muss)

1. Ermessenseinbürgerung
- Voraussetzung für die Ermessenseinbürgerung ist:

  • ein mindestens 3 jähriger rechtmäßiger Aufenthalt
  • der/die Einzubürgernde muss mit einem/einer Deutschen verheiratet sein
  • kein Bezug von ALG II oder Sozialhilfe
  • keine Straftaten
- Der Antrag muss bei der Stadtverwaltung Suhl gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
  • 1 Lichtbild
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung
  • Arbeitsvertrag
  • Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate
  • Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate des Ehepartners
  • Mietvertrag
  • Geburtsurkunde (wenn nötig mit Übersetzung)
  • Heiratsurkunde
  • Meldebescheinigung
Die Entscheidung, ob der Einbürgerung stattgegeben wird, trifft das Thüringer Landesverwaltungsamt.

 

2. Anspruchseinbürgerung
- Voraussetzung für die Anspruchseinbürgerung ist:
  • ein mindestens 8 jähriger rechtmäßiger Aufenthalt
  • keine Straftaten
- Der Antrag muss bei der Stadtverwaltung Suhl gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
  • 1 Lichtbild
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung
  • Arbeitsvertrag / ALG II Bescheid / Sozialhilfebescheid
  • Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag
  • Geburtsurkunde (wenn nötig mit Übersetzung)
Die Entscheidung der Antragstellung der Anspruchseinbürgerung trifft die zuständige Behörde (Stadtverwaltung Suhl)

Ansprechpartner: (03681) 74 30 04

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
 
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Mo.: 8:00 - 13:00 Uhr
Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
Do.: 8:00 - 18:00 Uhr
Fr.:  8:00 - 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat:
9:00-12:00 Uhr (nur Bürgeramt)

blinkender roter Kreis  Termine für Melde-behörde, Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde sind über unsere Online-Terminbuchung zu vereinbaren!

Bitte hier klicken! Button zur Weiterleitung zur online-terminbuchung

 

blinkender roter Kreis   Für alle anderen Ämter ist eine telefonische Terminvereinbarung weiterhin erforderlich!

Hier finden Sie die Telefonnummern der Ämter der Stadt Suhl.

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