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Lärmquellen und deren Bewertung Drucken

Wir unterscheiden beim Lärmschutz eine Vielzahl von Lärmquellen und deren Wirkung auf den Menschen. So wird z. B. Straßenverkehrslärm anders empfunden als der Lärm eines benachbarten Betriebes. Der Straßenverkehrslärm wird durch viele Fahrzeuge mit unbekannten Fahrzeugführern erzeugt. Die Quelle Kraftfahrzeug bewegt sich am Gebäude oder Grundstück des Betroffenen vorbei. Der einzelne Fahrzeugführer kann nicht für seinen Anteil an der Lärmerzeugung in die Pflicht genommen werden.

Bei einem Betrieb dagegen ist der Verursacher durch den Betriebsleiter bekannt. Die Quelle des Lärms befindet sich in der Regel an einem bestimmten Ort und wirkt zu ganz bestimmten Zeiten. Das heißt, der Lärmverursacher ist direkt greifbar, um Minderungsmaßnahmen herbeiführen zu können.

Eine Übersicht über Wirkungen des Lärms mit Beispielen verschiedener Lärmquellen zeigt die nachfolgende Darstellung:

Darstellung verschiedener Lärmquellen 

Je nach Art der Lärmquelle werden bei der Beurteilung von geplanten Neuvorhaben oder der Bearbeitung von Beschwerden deshalb unterschiedliche Mess- und Berechnungsverfahren angewendet. Gleich ist bei allen angewendeten Verfahren die Unterscheidung einer Tag- und einer Nachtzeit, die jedoch nicht in jedem Fall zum gleichen Zeitpunkt beginnen oder enden.

Für Industrie- und Gewerbelärmquellen sowie bei Gaststätten und Diskotheken kommt in der Regel die TA Lärm zur Anwendung. Bei Sport- und Freizeitanlagen werden die 18. BImSchV  oder die LAI-Freizeitlärm-Richtlinie zur Beurteilung und Bewertung verwendet. Beim Verkehrslärm wird zum einen zwischen Straßen- und Schienenverkehrslärm unterschieden. Außerdem ist hierbei zu beachten, ob es sich um Lärm von bestehenden Verkehrswegen oder von neu zu errichtenden bzw. wesentlich geänderten Verkehrswegen handelt.

 Baustellenbetrieb in Suhl-Nord

Baustellenbetrieb in Suhl-Nord
(Foto: RUA, A. Müller)

 

Bei Lärm, der durch Privatpersonen erzeugt wird, ist in der Regel zu prüfen, ob das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit seinen Verordnungen und Vorschriften greift, die Stadtordnung zur Anwendung gebracht werden kann oder die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Anwendung gelangen. In letzterem Fall kann dies auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn führen.

 
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