K4 – 9 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche |
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Hilfeart Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII )
Leistungen u. Leistungsformen:
- Verhütung einer drohenden seelischen Behinderung
- Beseitigung oder Minderung einer vorhandenen seelischen Behinderung und deren Folgen
- Eingliederung des Behinderten in die Gesellschaft
- Gestaltungsmöglichkeiten sind mit pädagogischen Hilfen entsprechend §§ 28 - 35 SGB VIII verbunden
Zielgruppen: Im Alter von 0 bis 18 Jahre
Leistungserbringer:
geeignete Einrichtung wird im Einzelfall entsprechend des konzeptionellen Angebotes ausgewählt
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