Friedrich-König-Straße
42
98527 Suhl
Telefon (Zentrale): 03681/ 74 0
Fax: 03681/ 74 26
42
Ergebnis der Untersuchung auf
bauliche Barrierefreiheit:
Auf
dem Parkplatz des Neuen Rathauses sind unmittelbar am Eingang zwei markierte
Behindertenparkplätze vorhanden.Der Nebeneingang für
Rollstuhlfahrer des Neuen Rathauses ist über Rampen zugänglich. Die
Nebeneingangstür lässt sich nur manuell öffnen, jedoch ist eine Klingel im
Bereich der Eingangstür angebracht, damit sich Rollstuhlfahrer bemerkbar machen
können.
Für Menschen mit Sehbehinderung sind im Außen- und Innenbereich des
Neuen Rathauses entsprechen der Vorschrift der DIN 18024-2 signalwirksame
Hinweise angebracht, wie zum Beispiel die weißen Markierungen auf Treppenstufen,
die Informationstafeln auf allen Etagen. Der Zugang zu den Kernräumen ist über
eine Rampe im Eingangsbereich, Treppen und zwei Aufzügen möglich.
Der Aufzug
entspricht mit seinen Abmessungen und einem Spiegel an der Fahrkorbrückwand der
DIN 18024-2.
Eine nicht vollständig der DIN 18024-2 entsprechende
Behindertentoilette im Erdgeschoss ist vorhanden.
Durch Mitarbeiter werden
persönliche Hilfeleistungen für betroffene Personen angeboten, um auftretende
Probleme weitgehend zu vermeiden.
Ergebnis: entsprechend der Untersuchung als
behindertenfreundliche Einrichtung eingestuft
Stand:
12.09.2007
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Behindertenparkplätze
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Rampe zum Eingangsbereich
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Rampe im Erdgeschoss
zu den Fahrstühlen |
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Behinderten-WC
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Schwelle vor Eingangstür zu Kernraum
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Informationstafel
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Rampe zum Hintereingang |
signalwirksame Hinweise
an einer Treppe |
Schalter im Bürgeramt |
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