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Stadtwald - Aufgaben und Rechtsgrundlagen Drucken

Der Stadtwald Suhl wird als Kommunalwaldrevier durch einen Stadtförster selbst bewirtschaftet, wobei die forsttechnische Betriebsleitung dem Forstamt Oberhof obliegt.

Zu den Aufgaben des Suhler Stadtförsters zählen:

  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Beseitigung von Störungen, Verfolgung rechtswidriger Handlungen für den Wald und allen seinen Funktionen dienenden Einrichtungen (z.B. Holzdiebstahl, Vandalismus, Müllentsorgung im Wald, Wilderei, Befahren des Waldes usw.). Dabei Zusammenarbeit mit der Polizei, Einleitung von Ermittlungsverfahren, Strafanzeigen.
  • Erteilung, Kontrolle sowie Abrechnung täglicher Arbeitsaufträge und Betriebsarbeiten, einschließlich Belehrung (Arbeitsschutz) der eingesetzten Unternehmer im Rahmen der Waldbewirtschaftung
  • Betreuung und Hilfe bei Fragen und Problemen während der Holzaufbereitung, Rückung sowie Abfuhr des Holzes
  • Auszeichnen der zu entnehmenden Bestandesmitglieder sowie der Holz-Rückegassen zum Schutz gegen flächige Waldbodenverdichtung
  • Festlegen der Holzsortimente, Technik, Rückerichtung und Holzlagerplätze
  • Logistische Koordination aller Akteure, Aufnahme der Holzmengen, Kontrolle der Rechnungen und Anordnung der Begleichung in Absprache mit der Kämmerei
  • Beobachtung, Analyse und Pflege des Holzmarktes
  • Verkaufsverhandlungen über Betriebsprodukte bis zum Vertragsabschluss, Verkauf von Rohholz und Nebenprodukten (Brennholz, Schmuckreisig, Weihnachtsbäume)
  • Bearbeitung von Anträgen (z. B. Bau- und Fällanträgen), Erteilung von Sondergenehmigungen und Gestattungsrechten
  • Instandsetzung der Wege im Anschluss an Holzerntemaßnahmen vor allem für die Waldbesucher, Schaffen von landschaftsästhetischen Elementen, z. B. durch Pflanzung besondere Baumarten, Alleen
  • Beratung von Vereinen, Berggesellschaften, Trägergesellschaften bei der Ausführung gemeinnütziger Arbeiten im Stadtwald
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen im Bereich des Stadtwaldes (Baumschau)
  • Verantwortlichkeit für den biotischen und abiotischen Waldschutz (Abwendung drohender Gefahren, z. B. Borkenkäferkalamitäten)
  • Einstellung, Versorgung, Einweisung, Kontrolle und Betreuung von ABM-Kräften
  • Sicherung kommunaler Eigentumsgrenzen, Überwachung vermischter und verpachteter Flächen
  • Bearbeitung von Flächenkauf- und Flächenverkaufsanträgen im Zusammenhang mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Vorkaufsrecht von Kommunen
  •  Sachverständiger und Gutachter für forstliche Fragen, Waldwertschätzung und Schadensermittlung
  • Unterstützung der Unteren Jagd- und Naturschutzbehörde der Stadt Suhl sowie anderer Ämter und Institutionen
  • Erstellen von Bilanzen und Statistiken von Holzeinschlagsmengen, Schadereignissen, Flächenveränderungen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Waldpädagogik (Führen von Schulklassen und Kindergartengruppen) 

Rechtsgrundlagen für die Waldbewirtschaftung sind hauptsächlich:

  • Thüringer Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG - vom 28.06.2006)
  • Thüringer Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Thüringer Naturschutzgesetz - ThürNatG  - vom 15.07.2003)
  • Thüringer Jagdgesetz ( - ThJG - vom 28.06.2006)
 
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