Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Hauptausschuss und weitere Ausschüsse, welche die Beschlüsse des Stadtrates vorbereiten (vorberatende Ausschüsse) oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend entscheiden (beschließende Ausschüsse). Nähere Regelungen zur Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben trifft die Geschäftsordnung.
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