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Veterinärwesen - Information für Tierhalter Drucken
Informationen für Rinderhalter:

   = PDF-Dateien

pdf BVD Merkblatt

pdf TBC Infoblatt 

pdf Merkblatt für Rinderhalter

pdf bhv-1 Merkblatt des TMSFG zur Biosicherheit

pdf Merkblatt bhv1 verbringen von Rindern

Information für Schaf- und Ziegenhalter:

pdf Merkblatt für Schaf und Ziegenhalter

pdf Begleitdokument zum Verbringen von Schafen und Ziegen 

Information für Geflügelhalter:

pdf ND-Impfpflicht

pdf Mitteilung an die Geflügelhalter (§4 AI)

pdf Merkblatt für Geflügelhalter

 

 
Veterinärwesen - Tierhalterpflichten Drucken

Jeder Tierhalter hat per Gesetz vorgeschriebene Verpflichtungen.

Anmeldung / Registrierung:

Wer Rinder, Schweine (auch Minipig), Schafe, Ziegen, Pferde, Esel, Kamele, Wild, Bienen, Fische (außer Zierfische), Geflügel oder Tauben hält, hat dies im Gesundheitsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anzumelden.

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Hilfen für Schwangere mit Anonymitätswunsch und vertrauliche Geburt Drucken
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Am 1. Mai 2014 ist das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft getreten. Damit erhalten Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet. Damit soll verhindert werden, dass Schwangere, die sich in einer verzweifelten Lage sehen, ihr Kind heimlich gebären oder möglicherweise sogar aussetzen oder töten.

Hilfetelefon: Das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden erreichbare Hilfetelefon  "Schwangere in Not" (Nummer: 0800 40 40 020) ist eine erste Anlaufstelle, die bei Bedarf auch eine fremdsprachige Beratung anbietet.

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Informationen zur Afrikanischen Schweinepest Drucken

Das Gesundheitsamt der Stadt Suhl, Bereich Veterinärwesen, möchte über die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest mit folgendem Informationsblatt aufklären:

 = PDF-Dateien

pdf Merkblatt ASP

pdf BMEL Schweinepest Handzettel

pdf TMSFG Merkblatt Schweinepest

 

 
Informationen zur Aujeszkyschen Krankheit Drucken
Das Gesundheitsamt der Stadt Suhl, Bereich Veterinärwesen, möchte alle Jäger, insbesondere alle Hundeführer über die Gefahren der Aujeszkyschen Krankheit mit folgendem Informationsblatt aufklären:  öffnen/download Merkblatt 138.12 Kb
 
Veterinärwesen - Mitteilung an die Jagdausübungsberechtigten Drucken

Das Veterinärwesen dankt den Jagdausübungsberechtigten der Stadt Suhl für Ihre Mitarbeit bei der Überwachung der Tierseuchensituation des heimischen Wildbestandes. Auch in 2013 waren wir von klassischen Tierseuchen wie Schweinepest, Tollwut, Geflügelpest und Aujeszkysche Krankheit (AK) verschont geblieben.

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Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Drucken

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 Die Einrichtung und der Betrieb des Hilfetelefons erfolgt auf der Grundlage des Hilfetelefongesetzes (BGBl I Nr. 13 vom 13. März 2012). Es legt die Rahmenbedingungen und Aufgaben des Hilfetelefons verbindlich fest:

 

Das Hilfetelefon ist täglich 24 Stunden erreichbar.

Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes, qualifiziertes telefonisches Erstberatungs- und Weitervermittlungsangebot.

Die Nummer ist entgeltfrei.

Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym.

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Mitteilung der Alzheimergesellschaft Thüringen Drucken

weiter …Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V.

Allein leben mit Demenz… geht denn das?

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. sagt JA und bekräftigt diese Aussage mit einem Modellprojekt, das bereits seit einigen Monaten in den Bundesländern Sachsen und Thüringen etabliert wird.

Die Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V., die es sich seit über 10 Jahren zur Aufgabe macht, Menschen mit einer Demenz und ihren Angehörigen durch konsequente Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Beratung Hilfestellungen zu leisten, richtet hierbei ihr Augenmerk auf einen besonderen Personenkreis: auf die wachsende Zahl von alleinlebenden Menschen mit Demenz. Modellhaft wurden hierfür zwei Landkreise in Thüringen ausgewählt: das südliche Altenburger Land und die kreisfreie Stadt Suhl.
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Lebensmittel-„Sünder“ künftig im Internet Drucken

Lebensmittel-„Sünder“ künftig im Internet

Veröffentlichung von Verstößen gegen Lebensmittelhygiene 

Erhebliche Verstöße gegen die Lebenshygiene werden künftig öffentlich bekannt gemacht. In der Stadt Suhl ist beabsichtigt, solche Verstöße im Internet auf der städtischen Seite www.suhl.eu zu veröffentlichen.

Die Transparenz staatlichen Handelns und der Zugang zu Informationen dienen dazu, eigenverantwortliche Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher am Markt zu unterstützen. Dieses Ziel verfolgt auch der § 40 Abs. 1 a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). Danach muss behördlicherseits eine Information der Öffentlichkeit erfolgen, wenn ein Lebensmittelunternehmer in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt gegen Vorschriften verstoßen hat, die der Einhaltung hygienischer Anforderungen bzw. dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung dienen, und die Verhängung eines Bußgeldes in bestimmter Höhe zu erwarten ist.

Hohe Bußgelder – ab ins Netz

Veröffentlicht werden solche Verstöße, die ein Bußgeld höher als 350 Euro erwarten lassen. Rechtsverstöße, die durch Abgabe an die Staatsanwaltschaft verfolgt werden, fallen nicht unter diese Veröffentlichungspflicht. Die Beseitigung des Mangels wird nachkontrolliert und in der Veröffentlichung ggf. erwähnt.  Der Verstoß muss sich auf ein  konkretes Lebensmittel beziehen (d.h. der Hygienemangel muss eine negative Beeinflussung auf ein bestimmtes Lebensmittel haben – dies ist bei gravierenden Hygienemängeln  immer der Fall).

In Suhl ist die Veröffentlichung via Internetseite der Stadtverwaltung Suhl geplant, die Umsetzung erfolgt zurzeit. Wie genau die Veröffentlichung aussehen soll, ist per Erlass vorgeschrieben. Vor der Veröffentlichung muss das Verwaltungsverfahren durchlaufen werden – Anhörung, Information an den Lebensmittel-Unternehmer über Ort, Form, Zeitpunkt der Veröffentlichung und der Löschung der Bekanntmachung (Möglichkeit für den Unternehmer,  Rechtsschutz einzuholen). Es ist aber kein rechtskräftiger Bußgeldbescheid notwendig.

Der Zeitraum der Veröffentlichung  richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, er sollte aber nicht länger als 3 Monate sein. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TVL) wird über die Veröffentlichung informiert. Das Landesamt seinerseits macht die die im Labor ermittelte Überschreitung von Höchstmengen/-gehalten und Grenzwerten in Lebensmitteln ebenfalls über seine Internetseiten bekannt.

 
Weiterbildung für Ehrenamtliche Drucken

weiter …Das Bildungsnetz – verbindet  Ehrenamtliche und Bildungsanbieter in Thüringen - ein Angebot der Thüringer Ehrenamtsstiftung

„Das Bildungsnetz bietet ehrenamtlich Engagierten endlich einen umfassenden Überblick über die Vielzahl von Qualifizierungsangeboten im sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereich in Thüringen“, weiß Wiebke Wagner von der Ehrenamtsagentur der Bürgerstiftung Weimar. Bislang mussten Interessierte mühsam bei einzelnen Bildungsanbietern nach für sie passenden Bildungsveranstaltungen suchen.
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