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Wo bin ich?
Startseite Jugend, Bildung und Soziales
Veterinärwesen - Information für Tierhalter |
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Veterinärwesen - Tierhalterpflichten |
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Jeder Tierhalter hat per Gesetz vorgeschriebene Verpflichtungen.
Anmeldung / Registrierung:
Wer Rinder, Schweine (auch Minipig), Schafe, Ziegen, Pferde, Esel, Kamele, Wild, Bienen, Fische (außer Zierfische), Geflügel oder Tauben hält, hat dies im Gesundheitsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anzumelden.
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Hilfen für Schwangere mit Anonymitätswunsch und vertrauliche Geburt |
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Am 1. Mai 2014
ist das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der
vertraulichen Geburt" in Kraft getreten. Damit erhalten Schwangere die
Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder
bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der
Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerschaftsberatungsstellen beraten,
betreut und begleitet. Damit soll verhindert werden, dass Schwangere, die sich
in einer verzweifelten Lage sehen, ihr Kind heimlich gebären oder
möglicherweise sogar aussetzen oder töten.
Hilfetelefon: Das kostenlose,
barrierefreie und 24 Stunden erreichbare Hilfetelefon "Schwangere in
Not" (Nummer: 0800 40 40 020) ist eine erste Anlaufstelle, die bei Bedarf
auch eine fremdsprachige Beratung
anbietet.
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Informationen zur Afrikanischen Schweinepest |
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Das Gesundheitsamt der Stadt Suhl, Bereich Veterinärwesen, möchte über die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest mit folgendem Informationsblatt aufklären:
= PDF-Dateien
Merkblatt ASP
BMEL Schweinepest Handzettel
TMSFG Merkblatt Schweinepest
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Informationen zur Aujeszkyschen Krankheit |
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Das Gesundheitsamt der Stadt Suhl, Bereich Veterinärwesen, möchte alle Jäger, insbesondere alle Hundeführer über die Gefahren der Aujeszkyschen Krankheit mit folgendem Informationsblatt aufklären: öffnen/download Merkblatt 138.12 Kb
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Veterinärwesen - Mitteilung an die Jagdausübungsberechtigten |
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Das Veterinärwesen dankt den Jagdausübungsberechtigten der Stadt Suhl für Ihre Mitarbeit bei der Überwachung der Tierseuchensituation des heimischen Wildbestandes. Auch in 2013 waren wir von klassischen Tierseuchen wie Schweinepest, Tollwut, Geflügelpest und Aujeszkysche Krankheit (AK) verschont geblieben.
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Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen |
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Die Einrichtung und der Betrieb
des Hilfetelefons erfolgt auf der Grundlage des Hilfetelefongesetzes (BGBl I
Nr. 13 vom 13. März 2012). Es legt die Rahmenbedingungen und Aufgaben des
Hilfetelefons verbindlich fest:
Das
Hilfetelefon ist täglich 24 Stunden erreichbar.
Es
handelt sich um ein auf Dauer angelegtes, qualifiziertes telefonisches Erstberatungs- und Weitervermittlungsangebot.
Die
Nummer ist entgeltfrei.
Die
Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym.
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Mitteilung der Alzheimergesellschaft Thüringen |
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Alzheimer
Gesellschaft Thüringen e.V.
Allein
leben mit Demenz… geht denn das?
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. sagt JA und bekräftigt diese Aussage mit einem Modellprojekt, das
bereits seit einigen Monaten in den Bundesländern Sachsen und Thüringen etabliert
wird.
Die Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V., die es sich seit über 10
Jahren zur Aufgabe macht, Menschen mit einer Demenz und ihren Angehörigen durch
konsequente Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Beratung Hilfestellungen zu
leisten, richtet hierbei ihr Augenmerk auf einen besonderen Personenkreis: auf
die wachsende Zahl von alleinlebenden Menschen mit Demenz. Modellhaft wurden
hierfür zwei Landkreise in Thüringen ausgewählt: das südliche Altenburger Land
und die kreisfreie Stadt Suhl.
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Lebensmittel-„Sünder“ künftig im Internet |
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Lebensmittel-„Sünder“
künftig im Internet
Veröffentlichung
von Verstößen gegen Lebensmittelhygiene
Erhebliche Verstöße gegen die Lebenshygiene werden künftig
öffentlich bekannt gemacht. In der Stadt Suhl ist beabsichtigt, solche Verstöße
im Internet auf der städtischen Seite www.suhl.eu
zu veröffentlichen.
Die Transparenz staatlichen
Handelns und der Zugang zu Informationen dienen dazu, eigenverantwortliche
Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher am Markt zu unterstützen.
Dieses Ziel verfolgt auch der § 40 Abs. 1 a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). Danach muss
behördlicherseits eine Information der Öffentlichkeit erfolgen, wenn ein
Lebensmittelunternehmer in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt gegen
Vorschriften verstoßen hat, die der Einhaltung hygienischer Anforderungen bzw.
dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung
dienen, und die Verhängung eines Bußgeldes in bestimmter Höhe zu erwarten ist.
Hohe Bußgelder – ab ins Netz
Veröffentlicht werden solche
Verstöße, die ein Bußgeld
höher als
350
Euro erwarten lassen. Rechtsverstöße, die durch Abgabe an die
Staatsanwaltschaft
verfolgt werden, fallen nicht unter diese Veröffentlichungspflicht. Die
Beseitigung
des Mangels wird nachkontrolliert und in der Veröffentlichung ggf.
erwähnt. Der Verstoß muss sich auf ein konkretes Lebensmittel beziehen
(d.h. der
Hygienemangel muss eine negative Beeinflussung auf ein bestimmtes
Lebensmittel
haben – dies ist bei gravierenden Hygienemängeln immer der Fall).
In Suhl ist die Veröffentlichung via
Internetseite der Stadtverwaltung Suhl geplant, die Umsetzung erfolgt zurzeit. Wie
genau die Veröffentlichung aussehen soll, ist per Erlass vorgeschrieben. Vor
der Veröffentlichung muss das Verwaltungsverfahren durchlaufen werden –
Anhörung, Information an den Lebensmittel-Unternehmer über Ort, Form, Zeitpunkt
der Veröffentlichung und der Löschung der Bekanntmachung (Möglichkeit für den
Unternehmer, Rechtsschutz einzuholen). Es
ist aber kein rechtskräftiger Bußgeldbescheid notwendig.
Der Zeitraum der Veröffentlichung richtet sich nach dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit, er sollte aber nicht länger als 3 Monate sein. Das Thüringer
Landesamt für Verbraucherschutz (TVL) wird über die Veröffentlichung
informiert. Das Landesamt seinerseits macht die die im Labor ermittelte Überschreitung
von Höchstmengen/-gehalten und Grenzwerten in Lebensmitteln ebenfalls über
seine Internetseiten bekannt.
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Weiterbildung für Ehrenamtliche |
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Das Bildungsnetz –
verbindet Ehrenamtliche und
Bildungsanbieter in Thüringen - ein Angebot der Thüringer Ehrenamtsstiftung
„Das Bildungsnetz bietet ehrenamtlich
Engagierten endlich einen umfassenden Überblick über die Vielzahl von
Qualifizierungsangeboten im sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereich in
Thüringen“, weiß Wiebke Wagner von der Ehrenamtsagentur der Bürgerstiftung
Weimar. Bislang mussten Interessierte mühsam bei einzelnen Bildungsanbietern nach
für sie passenden Bildungsveranstaltungen suchen.
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