|
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Terminvereinbarung Rathaus |
|
Eine telefonische Terminvereinbarung für einen Termin im Rathaus ist weiterhin erforderlich!
Bitte bringen Sie eine qualifizierte Gesichtsmaske für den vorher vereinbarten Termin mit.
MO 8.00 - 13.00 Uhr
DI 8.00 - 17.00 Uhr
MI Schließtag
DO 8.00 - 18.00 Uhr
FR 8.00 - 13.00 Uhr
1. Samstag im Monat:
9.00-12.00 Uhr (nur Bürgeramt)
Hier finden Sie die Telefonnummern der Ämter der Stadt Suhl.
|
|
FAQ zur neuen Th- VO Stan 31.10.2020 |
|
Themen
Inkrafttreten der Verordnung
Kontaktbeschränkungen
Hotels und Gastronomie
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege
Fitnessstudios
Schulen, Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Politik, Parteien und Gremien
Feuerwehr und Hilfsorganisationen
Personalsituation
Sport
|
weiter …
|
|
Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen |
|
"Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus entgegen. Der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz (SPD), und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU), haben sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird. Die Regierung errichtet einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Das Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen.
Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.".
Das gesamte Dokument finden Sie hier: Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen (PDF)
|
|
Welche Länder/Regionen sind von Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus betroffen? |
|
Aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu Risikogebieten finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts unter
www.rki.de/covid-19-risikogebiete und www.rki.de/covid-19-fallzahlen. In Deutschland sind bislang nur wenige bestätigte Fälle aufgetreten.
|
|
Was ist das Ziel der jetzigen Maßnahmen? |
|
Es geht in erster
Linie darum, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen, um das
Gesundheitssystem bei steigenden Fallzahlen nicht zu überfordern und die
Schwächsten zu schützen.
Ganz aktuell: notwendige
Einschränkungen des Öffentlichen Lebens zum Erreichen dieses Ziels
Was habe ich als
Veranstalter einer (Groß-)Veranstaltung zu beachten?
Einschränkungen laut
Stabsbeschluss?
Mein Arbeitgeber
verlangt einen Test von mir, sonst darf ich nicht mehr arbeiten?
Wenn der
Arbeitsgeber einen Abstrich von Ihnen verlangt, so ist es in seiner
Verantwortung dafür zu sorgen, dass dieser durgeführt wird. Dies ist im
Arbeitsschutzgesetzt und in den betriebseigenen Pandemieplänen festgelegt.
Jeder Betreib sollte diesen seit 2005 erstellt haben. Helfen dabei kann unter
anderem der Betriebsmediziner. Jeder Betrieb mit mindestens einem Angestellten
muss nach Arbeitsschutzgesetz einen Betriebsmediziner beschäftigen. Ein
einmaliger Abstrich hat keine Auswirkung darauf, ob sich nicht in Zukunft eine
Erkrankung entwickeln wird. Ein einmaliger Abstrich zu Beginn der Quarantänezeit
hätte auch keinen Einfluss auf die Dauer der Quarantäne.
Die
niedergelassenen Kollegen und die Krankenhäuser sind vertraglich dazu
verpflichtet erkrankten Personen zu helfen. Das Gesundheitsamt hat unter
anderem die Aufgabe, die Gesundheit der Menschen zu fördern und zu schützen, darauf hinzuwirken,
dass übertragbare Krankheiten verhütet und bekämpft werden.
Arbeitnehmer kommen
aus dem Ausland zurück, dürfen sie arbeiten?
Ob und wie
Arbeitnehmer, die aus einem Risikogebiet zurückkommen arbeiten dürfen, muss im
Betreib selber geregelt werden. Generell besteht zwar die Gefahr, dass sich der
Arbeitnehmer angesteckt haben könnte. Liegt aber kein unmittelbarer Kontakt
(> 15 Minuten Face-to-Face) mit einem nachgewiesenen Covid-Erkrankten vor,
sind keine Quarantänemaßnahmen vom Amts wegen anzuordnen. Es liegt in der
Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über alternative
Beschäftigungsmöglichkeiten (Heimarbeit) oder Überstundenabbau /Urlaub zu
sprechen. Will ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht an seinem Arbeitsplatz
sehen ohne dass eine behördliche Quarantäne angeordnet wurde, so muss er
trotzdem den Lohn weiterzahlen.
|
|
Was kann ich selber tun? |
|
Mich konsequent
richtig verhalten
Es ist bekannt, dass
die Verbreitung des Virus vor allem durch Tröpfcheninfektion erfolgt. In der
täglichen Lebensführung, in der Schule, im Beruf oder in der Freizeit, sollte
jetzt jeder ein besonderes Augenmerk auf die persönlichen Schutz- und
Hygienemaßnahmen legen. Das reicht vom gründlichen Händewaschen für 20 bis 30
Sekunden mit Seife bis zum Verzicht auf enge persönliche Kontakte.
Ohne Panik
herausfinden, ob ich mich angesteckt habe
Die klinischen
Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 umfassen nach derzeitigem Stand Fieber,
Husten, Atembeschwerden und Kurzatmigkeit und damit ähnlich allgemeinen
Erkältungssymptomen. Schwerere Erkrankungsverläufe und Todesfälle
scheinen nach derzeitigem Erkenntnisstand vor allem bei älteren Patienten mit
Vorerkrankungen vorzukommen. In den allermeisten Fällen verläuft die Erkrankung
milde.
BZGA Hinweise
Falls eine häusliche
Quarantäne angeordnet wurde:
Häusliche Quarantäne
durch das Gesundheitsamt angeordnet. Diese ist auch dann einzuhalten, wenn sie
nur mündlich ausgesprochen wurde. Der Bescheid mit allen Maßnahmen wird zeitnah
nachgereicht. Eine durch das Gesundheitsamt ausgesprochene Quarantäne kann auch
nur durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden. Die Quarantäne wird nur
ausgesprochen, wenn nachweislich > 15
Minuten Kontakt mit einem mit Covid Infizierten bestand. Bei der Ermittlung
wird auf Verhaltensweisen hingewiesen. Es wird auch darauf hingewiesen, welche
rechtlichen Konsequenzen entstehen, wenn man der Quarantäne nicht nachkommt.
Darf ich meine
Angehörigen oder Bekannten jetzt in einer Senioren-/Pflegeeinrichtung besuchen?
Oberstes Ziel ist es,
die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Wägen Sie ab, ob der Besuch
Ihnen oder Ihren Angehörigen so wichtig ist, dass Sie nicht darauf verzichten
wollen oder können. Besprechen Sie mit der Einrichtung, ob ein generelles
Besuchsverbot ausgesprochen wurde. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme schützen Sie
sich und ihre Liebsten am besten. Auch die Einrichtungen treffen
Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Personal und Bewohnern.
|
|
Ablauf der medizinischen Maßnahmen |
|
Die Vorgehensweise
nach Infektionsschutzgesetz und den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes
Es gibt ein Entscheidungsschema des RKI für Ärzte zur Diagnostik von
Covid und den weiteren medizinischen Maßnahmen. Diese ist den Ärzten in der
Niederlassung, im Notfalldienst und in den Krankenhäusern bekannt.
Diagnosefindung: für
wen ist ein „Abstrich" sinnvoll?
Welche Personen werden getestet?
Getestet werden nur
„Begründete Verdachtsfälle" 1, d.h. Personen, die engen Kontakt (15 Minuten
Dauer, Abstand weniger als 2 Meter) zu einem bekannt positiven Fall hatten und
gleichzeitig Krankheitszeichen aufweisen. Inwieweit dies zutrifft wird in jedem
Einzelfall entschieden. Die betreffenden Personen werden dann zu einem Termin
bestellt, an dem der Abstrich vorgenommen wird. Testungen außerhalb von
Terminen können aus Kapazitätsgründen nicht durchgeführt werden. Das Ergebnis
kann nach 2-3 Tagen, je nach Auslastung des Labors, erwartet werden.
Von der Stadt Suhl
wurde in Kooperation mit der KV Thüringen entsprechende Räumlichkeiten
eingerichtet. Die Terminvergabe erfolgt über die 116 117.
Warum bekommt nicht
einfach jeder einen Abstrich, um für alle Beteiligten Sicherheit zu schaffen?
Ein einmaliger
Abstrich hat keine Auswirkung darauf, ob sich nicht in Zukunft eine Erkrankung
entwickeln wird. Ein einmaliger Abstrich zu Beginn der Quarantänezeit hätte
auch keinen Einfluss auf die Dauer der Quarantäne. Um die
Gesundheitseinrichtungen nicht mit unnötigen Abstrichen zu überlasten, werden
die Abstriche entsprechend der RKI Richtlinien
Ich bin mit jemandem
in Kontakt gewesen, der wiederum Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall
hatte.
Kontaktpersonen zu
einem Covid Infizierte sind ansteckungsverdächtigt und werden unter Quarantäne
gestellt. Hat man mit diesen Kontaktpersonen Kontakt, so ist eine Ansteckung
unwahrscheinlich, da sich der Erreger noch nicht soweit in dem Organismus der
Kontaktperson vermehrt hat, dass die Kontaktperson ansteckend war. Deshalb sind
keine weiteren Maßnahmen bei Kontaktpersonen von Kontaktpersonen
notwendig. Natürlich sollten keine
weiteren Kontakte mehr stattfinden. Eine Einschränkung der sozialen Kontakte
und ein Achten auf Krankheitssymptome für die nächsten 14 Tage ist sinnvoll. Falls
Krankheitssymptome auftreten sollten, sollte man sich telefonisch an seine Arzt
wenden.
Welche
Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Eine spezifische
Therapie existiert nicht. Die Therapie erfolgt abhängig von der Schwere der
Erkrankung symptomatisch. Im Regelfall wie bei Erkältungskrankheiten auch.
Erster Ansprechpartner ist Ihr Hausarzt.
|
|
Verlauf der Pandemie |
|
Wie viele Menschen wurden in in Thüringen, in Deutschland und der Welt bereits positiv getestet?
Tagesaktuelle Daten finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
|
|
|
|
|