Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen |
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Nach Beschluss des Thüringer Gesetzes zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ThürErstSchKiG) vom 24.03.2021 besteht nun die rechtliche Grundlage für die Erstattung der gezahlten Hortgebühren sowie der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten.
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Aktueller Stand Kinderbetreuung, Stand 20. Mai 2020 |
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In der Stadt Suhl werden folgende sieben Einrichtungen ab dem 25.05.2020 in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen:
• "GutsMuths" Kindergarten Schmiedefeld
• „Albrechtser Waldstrolche", THEPRA Landesverbandes
• „Tabaluga" Lautenberg, THEPRA Landesverbandes
• „Friedberger Waldwichtel", THEPRA Landesverbandes
• „Tausendfüßler" in der Aue, THEPRA Landesverbandes
• Freier Kindergarten Suhl
• Evangelischer Kindergarten
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