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Das Elterngeld / Elterngeld Plus Drucken

weiter …Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst erziehen und betreuen und nicht mehr als 30 Wochenstunden tätig sind.

Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades zählen zum berechtigten Personenkreis.

Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen erhalten Elterngeldleistung in Höhe von 65-100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Der Mindestbetrag des Elterngeldes beträgt 300 Euro.
Als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes dient dem Grunde nach das Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das zustehende Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

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