Mietspiegel gültig ab 01.01.2022 |
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Wednesday, 22. December 2021 |
Der Mietspiegel findet seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (in der jeweils geltenden Fassung). Er stellt eine Übersicht über die in der Stadt Suhl gezahlte Miete für nicht preisgebundenen Wohnraum dar.
Der Mietspiegel wurde von den Mitwirkenden einstimmig für zwei Jahre für verbindlich erklärt. Er tritt ab 01.01.2022 in Kraft.
Hier können Sie das Dokument einsehen.
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Information der Stadtverwaltung, Stand 16.12.21 |
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Friday, 17. December 2021 |
Aufgrund der aktuellen pandemische  n Lage und der Abordnung von Kolleginnen und Kollegen zur Unterstützung des Gesundheitsamtes können im Jugend- und Schulverwaltungsamt/ Bereich Unterhalt und Beurkundung nicht alle Leistungen uneingeschränkt realisiert werden.
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Online-Terminierung |
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Friday, 26. November 2021 |
Ab dem 01.12.2021 wird die Online-Terminvergabe für den Bürgerverkehr im Suhler Rathaus eingeführt. Hier werden Termine für die Einwohnermeldebehörde, Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde vergeben.
<< Link zur Online-Terminvergabe >>
Die gebuchten Termine werden innerhalb von 30 Minuten per Mail bestätigt werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verlieren. Samstagstermine (für den ersten Samstag im Monat) sind telefonisch zu vereinbaren.
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Ab 25.11.2021 3G in den Einrichtungen der Stadt Suhl |
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Tuesday, 23. November 2021 |
 Ab voraussichtlich Donnerstag, den 25. November gilt für Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen der Stadt Suhl als Zutrittsbeschränkung die 3G-Regel*. Dies betrifft insbesondere das Neue und das Alte Rathaus, die Musikschule und die Volkshochschule.
Neben den untenstehenden Angaben zu 3G ist die Durchführung eines selbstmitgebrachten Selbsttestes vor Ort möglich. Das Testzentrum der Stadt Suhl steht den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin zur Verfügung.
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Amtliche Tierseuchenbekämpfung, Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest |
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Monday, 22. November 2021 |
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 Abs. 3 und 4 Thüringer Verwaltungs-verfahrensgesetz (ThürVwVfG);
Amtliche Tierseuchenbekämpfung;
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest;
Vollzug der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2020/687;
Hier: Anordnung des verstärkten Monitorings bei Wildschweinen zur Früher-kennung der ASP
Die Stadt Suhl erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
1. In der Stadt Suhl haben alle jagdlich aktiven Personen ab dem 15.11.2021 jedes ver-endet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter konkreter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes (sofern möglich GPS-Daten) bei der Stadtverwaltung Suhl anzuzeigen.
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Aktuelle Informationen zu Corona Stand 19.11.21 |
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Friday, 19. November 2021 |
Ab Montag, den 22. November ist die Stadtbücherei der Stadt Suhl geschlossen und bietet ein Click & Collect-System an (siehe PM Nr. 60). Ab Dienstag, den 23. November sind alle Verwaltungsstellen und Tourist-Informationen in den Suhler Ortsteilen geschlossen. Auch das Waffenmuseum schließt ab 23. November. Bereits angemeldete Führungen des Waffenmuseums können durchgeführt werden. Der Weihnachtsmarkt der Stadt Suhl wurde ebenfalls abgesagt.
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Suhler Weihnachtsmarkt 2021 abgesagt |
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Friday, 19. November 2021 |
Aufgrund der pandemischen Lage wurde der diesjährige Suhler Weihnachtsmarkt bedauerlicherweise abgesagt. [Stand 19.11.21]
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Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt vom 10.11.2021 |
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Wednesday, 10. November 2021 |
++(1) Die Allgemeinverfügung vom 10.11.2021 tritt mit Ablauf des 18.11.2021 außer Kraft. ++
Der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Suhl ordnet als untere
Gesundheitsbehörde gemäß §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 6 des
Gesetztes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim
Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in der derzeit gültigen Fassung
in Verbindung mit § 35 S. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz
(ThürVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung, sowie in Verbindung mit §
25 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 und Abs. 7 der Thüringer Verordnung zur
Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des
Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) vom 30.06.2021 in der
jeweils gültigen Fassung, in aktueller Fassung vom 29.10.2021, folgende
Allgemeinverfügung für das Gebiet der Stadt Suhl an:
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1. Änderungsverfügung vom 27.10.2021 zur Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 11.10. |
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Friday, 29. October 2021 |
1. Änderungsverfügung vom 27.10.2021
zur Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 11.10.2021
Aufgrund des § 25 Abs. 3 der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maß-nahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung - ThürSARS-CoV-2-Ifs-MaßnVO -) vom 30.06.2021 in der derzeit gelten-den Fassung in Verbindung mit §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, 28 a Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) in der derzeitig gültigen Fassung wird die Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 11.10.2021 wie folgt ergänzt:
1. ergänzende Maßnahmen zur Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 11.10.2021
Die Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 11.10.2021 wird unter Punkt 2b) wie folgt ergänzt:
Dies gilt auch für nichtöffentliche Veranstaltungen im Sinne von § 14 Abs. 3 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, sofern hierfür Räumlichkeiten der Gastronomie, Veranstaltungsstätten und sonstige vergleichbare Einrichtungen genutzt werden.
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Fortschreibung des Rahmenplans für das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ |
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Thursday, 8. July 2021 |
Der Stadtrat hat die Fortschreibung des Rahmenplans für das Sanierungsgebiet „Innenstadt" beschlossen. Damit wurde ein Planungsbüro beauftragt. An der Fortschreibung des Rahmenplans wird nun die Öffentlichkeit beteiligt.
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