|
|
Baumfällgenehmigungen |
|
|
Bauhof und Grünflächenamt
SG Grünflächen
Baumfällgenehmigungen
Genehmigungen zum Fällen von geschützten Bäumen im Innenbereich der Stadt Suhl (im Zusammenhang bebaute und bewohnte Grundstücke, die im Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen sind) regelt die Baumschutzsatzung der Stadt Suhl auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes.
In der Baumschutzsatzung sind die Voraussetzungen für private Grundstückseigentümer festgeschrieben, unter denen diese geschützte Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen.
Grundsätzlich ist es jedermann untersagt geschützte Bäume ohne Ausnahmegenehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern, was ordnungsrechtlich mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann.
Genehmigungsfrei sind Obstbäume (ausgenommen Walnussbäume), Nadelgehölze (ausgenommen Eiben), Pappeln und Birken sowie alle Gehölze deren Stammumfang unter 60 cm, gemessen in einem Meter Höhe, liegen.
Für die Fällung genehmigungspflichtiger Bäume bedarf es grundsätzlich einer Antragstellung im Bauhof- und Grünflächenamt, SG Grünflächen der Stadtverwaltung Suhl.
Antragsformular: unter Baumfällgenehmigung.pdf
Dem Antragsteller können mit einem Baumfällbescheid Ausgleichsmaßnahmen in Form von Ausgleichspflanzungen oder Ausgleichszahlungen auferlegt werden.
Die Bearbeitung eines Antrages erfolgt innerhalb von 4 Wochen.
Für alle Bäume im Außenbereich (Grundstücke in der freie Landschaft, die gärtnerisch genutzt werden, Gartenanlagen, Bungalowbebauungen, unbebaute Grundstücke u. ä.) ist generell ein Antrag im SG Grünflächen zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes.
Ansprechpartner: (03681) 74 24 52
Öffnungszeiten:
| Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
| Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch: |
Schließtag |
| Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Nach entsprechender Vereinbarung auch andere Termine möglich
|
|
|