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Ausnahmegenehmigung StVO PDF Drucken
Ordnungs- und Bauaufsichtsamt
Straßenverkehrsbehörde

Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen der StVO

  • Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum (Gerüste, Container, Baustofflagerungen usw.)
  • Anbieten von Waren und Leistungen (Verkaufswagen / Verkaufsstände)
  • Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (z. B. Festumzüge)
  • Ausnahme Verkehrsverbote (Ausnahme Sonntagsfahrverbot, Ausnahme angeordneter Verkehrszeichen)
  • Großraum- und Schwerverkehr (nur im Stadtgebiet Suhl)
Ansprechpartner:
(03681) 74 29 03
(03681) 74 29 82

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
 
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