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Information zur Änderung "gelbe Sack-Entsorgung" |
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Ab dem 01.01.2012 wird die Einsammlung der Leichtverpackungen im Stadtgebiet Suhl durch das Entsorgungsunternehmen „Remondis“ durchgeführt. Aufgrund dessen haben sich einige Änderungen für die Entsorgungstermine bzw. die Entsorgungsgebiete ergeben. Für den Ortsteil Goldlauter-Heidersbach wurde das Entsorgungsgebiet „F“ hinzugefügt. Die Abholung erfolgt jeweils mittwochs in den ungeraden Wochen. Die Straßen, in denen sich das Entsorgungsgebiet geändert hat, sind in dem nachfolgenden Straßenverzeichnis aufgeführt. Für alle nicht enthaltenen Straßen gilt weiterhin das Entsorgungsgebiet, das im aktuellen Abfallkalender steht. Zu beachten ist allerdings, dass sich die Entsorgungstage der jeweiligen Entsorgungsgebiete teilweise geändert haben, z.B.: Entsorgungsgebiet „C“ Abholung bisher dienstags, ab sofort donnerstags (Foto: F. Ebert).
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Abfallentsorgung bei extremen Witterungslagen |
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In den Wintermonaten kann es bei extremen Witterungsverhältnissen zu Beeinträchtigungen bei der Müllentsorgung kommen, insbesondere in schmalen Straßen und auf steilen Straßenabschnitten. Resultierend aus den Erfahrungen des Vorjahres bittet die Stadtverwaltung daher die Bürger um Berücksichtigung der nachfolgend gegebenen Hinweise. Unser Bild zeigt ein Entsorgungsfahrzeug in einer schmalen Straße in einem Suhler Siedlungsgebiet (Aufnahme: F. Ebert).
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Baufortschritt am Trafohaus für Tiere |
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Die ersten Spatenstiche zur Sanierung und Umgestaltung der alten denkmalgeschützten Trafostation in der Hohen Röder zu einem Fledermaushaus sind getan. Bei viel Sonne und mit guter Laune haben die Mitglieder der NABU-Ortsgruppe Suhl e. V. am Vortage des 1. Mai die Vorarbeiten für den beginnenden Umbau getätigt. Nun kann mit dem Aufbau des Baugerüstes begonnen werden. Danke den fleißigen Helfern! Foto: Frank Weiske
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Erde im Umfeld der RABA nicht quecksilberbelastet |
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Im Umfeld der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) in Zella-Mehlis gibt es in der Stadt Suhl keine durch die Anlage bedingten Belastungen durch Quecksilber. Das ist das Ergebnis von Langzeituntersuchungen seit 2007. Die Einzelwerte der Untersuchungen finden Sie hier: raba_hg-werte
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Kleine und mittlere Feuerungsanlagen |
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Am 22. März 2010 ist die neue „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV“ in Kraft getreten. Sie enthält zahlreiche Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung. So unterliegen nun zum Beispiel Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe bereits ab einer Nennwärmeleistung von 4 kW der Messpflicht durch den Schornsteinfeger. Weiterhin sind für Festbrennstoff-Öfen, die ab 2015 errichtet werden, im Regelfall nachgeschaltete Einrichtungen zur Staubminderung erforderlich.Die Messintervalle für Gas- und Ölfeuerungsanlagen sind auf zwei- bzw. dreijährige Abstände verändert worden.Den vollständigen Text der 1. BImSchV sowie Hintergrundinformationen zur gesundheitlichen Wirkung von Feinstaub finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter folgendem Link: http://www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/39616.php
Fragen dazu werden von den Mitarbeitern der Unteren Immissionsschutzbehörde im Rechts- und Umweltamt der Stadt Suhl beantwortet. Foto: H. Schreier
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Betriebszeiten für Rasenmäher & Co |
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Wenn alljährlich der Frühjahrsputz in Haus und Garten beginnt, stellt sich die Frage nach den gültigen Bestimmungen über den Betrieb motorgetriebener Geräte im Freien. Grundsätzliche Gültigkeit hat hierzu in Wohngebieten und sonstigen empfindlichen Gebieten (Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten, Gebiete für die Fremdenbeherbergung und Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten) die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung). Die meisten motorgetriebenen Geräte dürfen im Freien werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden.
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